Urteil: Gericht stärkt Rechte der Gas-Kunden
Bisher durften Gasversorger die Preise an die Entwicklung beim Öl koppeln. Damit ist es jetzt vorbei.
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die ausschließliche Bindung des Preises von Erdgas an den Preis für Heizöl bei Privatkunden gekippt. Damit kassierten die Richter eine weitere Klausel zur Preisgestaltung durch Energieversorger und stärkten die Rechte der Endverbraucher.
Die Verbraucherschützer erwarten vorerst aber keine sinkenden Preise - jedenfalls nicht sofort. Der Bund der Energieverbraucher empfahl allen Kunden, ihre Verträge auf unzulässige Preisbindungsklausel zu überprüfen. Betroffene könnten vom Versorger Geld zurückfordern, dazu müssten sie aber womöglich klagen. "Entscheidend ist, dass wir mehr Wettbewerb in den Markt bekommen", erklärte Gerd Billen von der Verbraucherzentrale.
Die unrechtmäßige Preisbindung für Kunden mit längeren Vertragslaufzeiten ermögliche den Energieversorgern unzulässige Profite, etwa wenn Netz- und Vertriebskosten sinken, entschied der BGH am Mittwoch (AZ: VIII ZR 178/08 und VIII ZR 304/08).
In den beiden Ausgangsverfahren standen Preisanpassungsklauseln der Stadtwerke Dreieich in Hessen und der Rheinenergie AG im Rheinland auf dem Prüfstand. Sie hatten ihre Erdgaspreise für Privatkunden mit längeren Vertragslaufzeiten allein an die Entwicklung des Preises für extra leichtes Heizöl gebunden, der monatlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wird.
Die Energieversorger stehen nun vor dem Problem, Preisanpassungsklauseln zu entwickeln, die zum Gasbezugspreis weitere Elemente wie Netz-, Vertriebs- und Personalkosten für Kunden nachvollziehbar abbilden müssen. Diese Klauseln müssen aber so formuliert sein, dass sie allgemein verständlich sind. Beobachter gehen davon aus, dass es künftig sowohl Sonderverträge mit kurzer Laufzeit als auch feste Gaspreise geben könnte.
Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) und Politiker von FDP, Grünen und SPD begrüßten das Urteil. Mit ihm "werden die Preistransparenz und der Wettbewerb auf dem Gasmarkt gefördert", erklärte Aigner. Energieexperten forderten Verbraucher zum Versorgerwechsel auf. Schon heute könnten sie zwischen mehr als 20 Gasanbietern wählen und dabei bis zu 15 Prozent ihrer Gaskosten sparen.