Windräder: Gericht weist Vogelschützer in Wesel ab

Düsseldorf/Wesel (dpa). Vogelschützer haben im Streit um eine 150 Meter hohe Windkraftanlage in Wesel eine Niederlage kassiert.

In einem Eilverfahren lehnte das Verwaltungsgericht Düsseldorf es am Montag ab, eine vom Kreis Wesel erteilte Genehmigung dafür auf Eis zu legen. Im Gegensatz zu den Tierschützern fand das Gericht, dass Errichtung und Betrieb der beiden Riesenräder das Europäische Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ nicht beeinträchtigten. Der Schutz von arktischen Gänsen und Fledermäusen werde berücksichtigt.

Gegen den Beschluss (Az.: 11 L 965/11) ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster möglich. Am Niederrhein quartieren sich im Winter regelmäßig etwa 200 000 Wildgänse aus Sibirien ein.