Staatsanwalt sieht zügiges Ende bei Käßmann-Verfahren
Hannover (dpa). Nach der Trunkenheitsfahrt von HannoversLandesbischöfin Margot Käßmann rechnet die Staatsanwaltschaft mit einemzügigen Abschluss des Verfahrens.
Da im Moment nicht davon auszugehensei, dass die EKD-Ratsvorsitzende bei ihrer Fahrt andere konkretgefährdet habe, sei alleine der ermittelte Wert von 1,54 Promillerelevant, sagte Staatsanwalt Jürgen Lendeckel am Mittwoch.
Bei ihrer Alkoholfahrt am vergangenen Samstag hatte Käßmann einenBeifahrer. Dessen Personalien seien aber nicht aufgenommen worden,sagte der Sprecher des Innenministeriums in Hannover, Klaus Engemann.Ein Beifahrer spiele nur dann als Zeuge eine Rolle, „wenn der Fahrervöllig kontrollunfähig ist.“ Dies sei hier offensichtlich nicht derFall gewesen. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) seinoch Samstagnacht von dem Vorfall informiert worden.