Warentest: Dispo-Kredite sind zu teuer

Der Leitzins ist so niedrig wie noch nie. Doch die Zinsvorteile kommen bei den Kunden nicht an.

Berlin. Deutschlands Banken und Sparkassen verlangen von ihren Kunden laut Stiftung Warentest teils extrem hohe Zinsen für die Kontoüberziehung - trotz eines historisch niedrigen Leitzinses von einem Prozent. Für den Dispo-Kredit werden immer noch Zinssätze von 14 Prozent und mehr fällig, hat die Stiftung Warentest herausgefunden. Die Banken leihen billig und verleihen teuer.

Die höchsten Zinsen verlangen der Studie zufolge die Targobank und die Santander Consumer Bank mit knapp 17 Prozent. Auch kleine Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken seien mit hohen Zinsen aufgefallen, hieß es. Für die Studie wurden 1.000 Banken untersucht.

"Die Geldinstitute müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, dass sie ihre eigenen Zinsvorteile nicht an die Kunden weitergeben", sagte Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur von "Finanztest". Dagegen seien Zinsen für Tagesgeld und Festgeld rasch herabgesetzt worden: Wer sein Geld auf ein Tagesgeldkonto legt, kann bei den besten Angeboten nur mit Zinsen von knapp zwei Prozent rechnen.

Laut Verbraucherzentrale Bremen haben deutsche Banken durch die nicht angepassten Zinssätze allein zwischen Dezember 2008 und Juli 2010 bei neuen Dispo-Krediten 1,24 Milliarden Euro zu viel kassiert.

Die deutschen Banken und Sparkassen verteidigten das Zinsniveau für die Kontoüberziehung. Für den Dispo-Kredit gebe es keine Sicherheiten, und man habe ein höheres Ausfallrisiko, erklärte der Zentrale Kreditausschuss, die Dachorganisation der deutschen Banken.

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) forderte die Banken auf, die eigenen Zinsvorteile eins zu eins an die Kunden weiterzugeben: "Die Banken dürfen nicht einerseits die Vorteile der erheblichen Zinssenkungen der Zentralbank einkassieren, andererseits aber die Kunden mit teuren Krediten im Regen stehen lassen."

Der Chef des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes, Gerd Billen, forderte, die Höhe der Dispo-Zinsen müsse gesetzlich an die allgemeine Zinsentwicklung gekoppelt werden.