Wer betreut ab 2011 die Arbeitslosen?
Hartz iV: Der Gesetzgeber muss die Zuständigkeit von Bund und Ländern neu regeln, entschied das Verfassungsgericht.
<strong>Karlsruhe/Berlin. Die Betreuung der Langzeitarbeitslosen muss grundlegend neu organisiert werden. Die doppelte Zuständigkeit von Bund und kommunalen Trägern für die Vergabe von Leistungen in den Hartz-IV-Arbeitsgemeinschaften (Argen) verstößt nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen das Grundgesetz. Der Gesetzgeber muss nun bis Ende 2010 eine Neuregelung erlassen. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) strebt diese so rasch wie möglich an.
Scholz: "Betroffene werden ihre Leistungen wie bisher erhalten."
Den Betroffenen versicherte er, kein Arbeitsloser müsse sich Sorgen machen. "Auch nach dem Urteil werden alle Betroffenen ihre Leistungen wie bisher erhalten." Bis zur Neuregelung bleibt es beim jetzigen Zustand.
Die Richter gaben der Verfassungsbeschwerde von elf Kreisen gegen die organisatorische Umsetzung der Hartz-IV-Reform teilweise statt. Nicht durchsetzen konnten sich die Kläger mit ihrem Verlangen nach einer Neuverteilung der finanziellen Lasten. Sie hatten sich dagegen gewehrt, dass der Bund den Jobcentern beziehungsweise ihren Arbeitsgemeinschaften teure Aufgaben zuweisen konnte, ohne sich voll an den Kosten zu beteiligen.
Organisation: Zuständig für die Hartz-IV-Empfänger sind seit 2005 Arbeitsgemeinschaften von Bundesagentur für Arbeit (BA) und kommunalen Sozialämtern (Argen).
Gesetz: Verankert wurde die Mischverwaltung im Gesetz über die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. In 350 Argen kümmern sich 55000 Mitarbeiter um 7Millionen Hilfsbedürftige.
Probleme: Die Argen haben u.a. kein eigenes Personal, Mitarbeiter von Bundesagentur und Kommune werden unterschiedlich bezahlt.
Das Wichtigste nach dem gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Hartz-IV-Empfänger müssen keine Angst haben. Ihr Geld wird weiterhin bezahlt. Auch die für sie praktische Zusammenlegung von einst zwei Behörden, nämlich einer für Arbeitslosenhilfe und einer für Sozialhilfe, bleibt wohl - wenn auch in veränderter Form - bestehen. Gut so.
Es gibt noch zahlreiche andere Lösungsmöglichkeiten. Diese reichen bis zur Grundgesetzänderung. Auf die politischen Entscheider kommt also viel Arbeit zu. Hoffentlich erledigen sie sie besser als im Jahr 2003.