BGH: Kein Schadensersatz für Lehman-Anleger

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat Schadensersatzklagen von Anlegern der Pleite-Bank Lehman Brothers abgewiesen. Die Anleger seien beim Kauf von Zertifikaten nicht unzureichend oder falsch beraten worden, entschied der BGH am Dienstag (27.

September).

Der Bundesgerichtshof hat Schadensersatzklagen von Anlegern der Pleite-Bank Lehman Brothers abgewiesen. Deshalb hätten die Anleger keinen Anspruch auf Rückzahlung des investierten Geldes. Die Sparkasse habe beim Verkauf der Papiere ihre Beratungspflichten nicht verletzt (Aktenzeichen: XI ZR 178/10 und XI ZR 182/10).

Die Insolvenz der amerikanischen Investmentbank sei nicht vorhersehbar gewesen, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung. Auch hätte die Sparkasse die Anleger nicht über ihre Gewinnmarge beim Verkauf informieren müssen.

Die beiden Anleger hatten auf Empfehlung der Hamburger Sparkasse jeweils für 10 000 Euro sogenannte Zertifikate gekauft, die von Lehman herausgegeben wurden. Die Höhe und der Zeitpunkt der Rückzahlung sollte von der Entwicklung bestimmter Aktien abhängen. Als Lehman Brothers im September 2008 pleiteging, wurden die Papiere weitgehend wertlos. Die Anleger verklagten ihre Sparkasse, weil diese sie nicht ausreichend über die Risiken sowie den eigenen Gewinn beim Verkauf der Produkte aufgeklärt habe.

Insgesamt sind derzeit allein beim BGH 40 weitere Verfahren um Ansprüche von Lehman-Anlegern anhängig. Die nun entschiedenen Fälle hätten „eine gewisse Pilotfunktion“, sagte der Vorsitzende Richter. Allerdings seien in jedem Einzelfall die genauen Umstände der Beratung zu berücksichtigen.