Existenzgründer bekommen weniger Starthilfe

„Kann-Leistung“ wird um bis zu 7000 Euro gekürzt. Bundesregierung will eine Milliarde Euro sparen.

Düsseldorf. Wer sich mit dem Gründungszuschuss der Arbeitsagenturen selbstständig machen möchte, sollte schnell handeln. Ab dem 1. November sollen die Zuschüsse um bis zu 7000 Euro gekürzt werden — wenn sie überhaupt noch gezahlt werden.

Das sieht das geplante „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ vor. Gut eine Milliarde Euro möchte die Bundesregierung schon 2012 sparen. Bisher wurden Arbeitslose, die sich selbstständig machen, mit maximal rund 25 000 Euro gefördert.

Kann-Leistung: Bislang besteht auf den Gründungszuschuss ein Rechtsanspruch. Künftig soll er zu einer „Kann-Leistung“ werden.

Fünf-Monats-Hürde: Gefördert werden sollen arbeitslose Existenzgründer nur noch, wenn sie bei Beginn der geplanten Selbstständigkeit einen Restanspruch auf 150 Tage Arbeitslosengeld (ALG) I haben — bislang 90 Tage.

Höhe: Die Agenturen sollen nur noch sechs Monate (statt neun) lang das zahlen, was sie andernfalls als ALG I überweisen müssten. Das macht bei einem Gründer, der den Höchstbetrag von derzeit etwa 2260 Euro erhält, ein Minus von knapp 7000 Euro.

300 Euro-Zuschlag: Nach wie vor soll es einen monatlichen Bonus von 300 Euro geben, der zur sozialen Absicherung der Gründer dienen soll. Dieser soll unverändert für insgesamt maximal 15 Monate gezahlt werden.

Tragfähigkeit bestätigen lassen: Wer von den Agenturen gefördert werden will, muss sich die Tragfähigkeit seiner Gründungsidee von einer „fachkundigen Stelle“ bestätigen lassen. Dazu zählen die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Fachverbände, Kreditinstitute und Steuerberater.

Freiwillige Arbeitslosenversicherung: Gründer können sich für einen Monatsbeitrag von 38,33 Euro freiwillig gegen das Risiko einer erneuten Arbeitslosigkeit versichern. Nach zwölf Beitragsmonaten ist dann ein neuer Anspruch auf sechs Monate Arbeitslosengeld I aufgebaut.