Minijobs im privaten Haushalt senken Steuerlast

Berlin (dpa/tmn) - Für private Arbeitgeber zahlt es sich aus, eine Haushaltshilfe offiziell zu beschäftigten. Denn ein Teil des Lohns könne von der Steuer abgesetzt werden, erklärt die Bundessteuerberaterkammer in Berlin.

Private Arbeitgeber können die Kosten für eine Haushaltshilfe von der Steuer absetzen. Allerdings nur bis zu einer Grenze von 510 Euro im Jahr. Voraussetzung sei, dass die Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale angemeldet ist, teilt die Bundessteuerberaterkammer mit. Eine solche Anstellung funktioniere auch mit Angehörigen. Hierbei sei allerdings Voraussetzung, dass sie nicht zum eigenen Haushalt gehören und das Arbeitsverhältnis so vereinbart und umgesetzt wird, wie das auch unter Fremden üblich ist.

Beispiel: Arbeitet die erwachsene Tochter, die noch in der elterlichen Wohnung wohnt, bei den Eltern als Putzhilfe, beteiligt sich das Finanzamt nicht. Wohnt die Tochter woanders, können die Aufwendungen für entsprechende Leistungen steuermindernd geltend gemacht werden.