Hartz-IV-Satz steigt 2012 auf bis zu 374 Euro

Berlin (dpa) - Gute Nachricht für Hartz-IV-Empfänger: Sie bekommen zum 1. Januar mehr Geld. Der Regelsatz steigt von 364 auf 374 Euro. Das entspricht einer Erhöhung um genau 2,74 Prozent. Sie fällt damit höher aus als bei den Renten.

Der Hartz-IV-Regelsatz für Langzeitarbeitslose steigt Anfang 2012 um zehn Euro. Den Weg dazu machte das Bundeskabinett frei: Es ließ die Verordnung von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) am Mittwoch (14. September) ohne Aussprache passieren. Bisher liegt der Satz für alleinstehende Hilfeempfänger bei 364 Euro. Er erhöht sich nun zum 1. Januar auf 374 Euro. Die Anpassung wird nach der Entwicklung von Löhnen und Preisen errechnet.

Ende Februar hatten sich Bundestag und Bundesrat nach monatelangem Tauziehen auf eine Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze um 5 auf 364 Euro rückwirkend zum 1. Januar geeinigt. Beschlossen wurde damals auch, dass der Satz Anfang 2012 um mindestens weitere 3 Euro steigen soll - plus Aufschlag für die Preisentwicklung im Zeitraum Juli 2009 bis Juni 2010. Dies waren nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes 2,9 Prozent. Daraus errechnet sich für Ein-Personen- Haushalte nun eine zusätzliche Erhöhung um 7 Euro.

Die Erhöhung kostet die Steuerzahler rund 570 Millionen Euro. Davon entfallen auf den Bund 540 Millionen Euro. Die restlichen 30 Millionen tragen die Kommunen.

Die Anhebung um 10 Euro oder 2,74 Prozent war erwartet worden. Ihr liegt die Preis- und Lohnentwicklung von 18 Monaten zugrunde. Auf ein Jahr umgerechnet ergibt sich eine Erhöhung von rund 1,8 Prozent. Das Plus fällt damit immer noch höher als die Rentenanpassung zur Mitte dieses Jahres von plus 0,99 Prozent. Allerdings hatte das Bundesverfassungsgericht bestimmt, dass das Existenzminimum nicht mehr von der Entwicklung der Renten abhängig sein dürfe, die nur noch mit Abschlägen der Lohnentwicklung folgen.

Mit der anstehenden Erhöhung steigen die Hartz-IV-Regelsätze für Paarhaushalte um jeweils 9 auf 337 Euro. Für Kleinkinder bis fünf Jahre gibt es ein Plus von 4 auf 219 Euro. Bei älteren Kindern bleiben die Regelsätze unverändert: rechnerisch mögliche Erhöhungen werden bei ihnen mit einem Anfang 2011 unterbliebenen Abschlag verrechnet.

In Deutschland gibt es rund 6,3 Millionen Hartz-IV-Empfänger, darunter knapp 1,7 Millionen Kinder unter 15 Jahren.