Kfz-Versicherung zahlt Hagel- und Flutschäden

Berlin (dpa/tmn) - Die Unwetter haben viele Autos beschädigt. Zum Teil springt dafür die Teilkasko-Versicherung ein. Sie übernimmt die Kosten für anfallende Reparaturen oder bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert.

Das letzte Wort hat der Gutachter.

Bei Schäden am Auto durch Flut, Überschwemmung oder Hagel springt die Teilkasko-Versicherung ein. Diese zahle die anfallenden Reparaturkosten oder bei Totalschäden den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, sagte Christian Lübke vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Nach der Schadensmeldung bei der Versicherung wird das Fahrzeug durch einen Gutachter des TÜV, der Dekra oder einer anderen Prüforganisation in Augenschein genommen. „Der urteilt dann, ob das Auto noch repariert werden kann oder ein Totalschaden vorliegt“, sagte Lübke. Die Abschleppkosten trage in jedem Fall die Versicherung. Ob der Versicherte Anspruch auf einen Mietwagen habe, hänge von der Art der Police ab, die er abgeschlossen hat.

Oft bedeuteten Schäden am Auto durch Wasser nach einer Überflutung den wirtschaftlichen Totalschaden. Wenn Schlamm- und Wassermassen in den Pkw eindringen, sind laut ADAC häufig Motor und Elektrik betroffen. Eine Reparatur lohne dann meist nicht mehr, sagte Manfred Groß vom ADAC-Technikzentrum in Landsberg. Werde ein Fahrzeug nur vom Wasser umspült, seien Schäden aber durchaus reparierbar. Durch die physische Kraft einer Schlammlawine entstünden allerdings häufig gravierende Blechschäden.

Wenn Wasser den Motor erreicht hat, sollte der Fahrer in jedem Fall davon absehen, den Wagen zu starten, sagte Groß. Im schlimmsten Fall komme es zum sogenannten Wasserschlag, bei dem der Motor mechanisch zerstört werden könne.

Der Versicherungsschutz im Falle eines Wasserschlags durch Überschwemmung ist ebenfalls durch die Kfz-Versicherung abgedeckt: „Die Teilkasko zahlt zum Beispiel, wenn die Tiefgarage voll Wasser gelaufen ist und der Motor beim Starten Schaden nimmt“, sagte GDV-Sprecher Lübke.

Anders liege der Fall, wenn der Motor einen Wasserschlag während der Fahrt abbekommt - zum Beispiel durch Pfützen oder Mulden voller Wasser. Dann zahle prinzipiell die Vollkasko, sagte Lübke. Wenn sich der Halter des Autos grob fahrlässig verhält und solche Risiken einfach außer Acht lässt, riskiert er nach Angaben des GDV im Zweifelsfall seinen Versicherungsschutz.