Kreditvermittler müssen über Kosten aufklären
Leipzig (dpa/tmn) - Kreditvermittler müssen Kunden vor Vertragsabschluss über die Höhe der verlangten Vergütung informieren. Auch mögliche Nebenentgelte müssen angegeben werden.
Kreditvermittler müssen über anfallende Kosten aufklären. Nur so könnten Verbraucher erkennen, was auf sie zukommen, wenn sie einen Vertrag unterzeichnen, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig. Im Regelfall handele es sich dabei um ein paar hundert Euro.
Eine Zahlungspflicht sei mit der Information nicht verbunden, erklären die Verbraucherschützer. Gebühren würden erst fällig, wenn ein wirksamer Vertrag zustande gekommen sei.
Werde nach dem Kontakt zu einem Kreditvermittler Geld vom Konto abgebucht, ohne dass ein Vertrag unterzeichnet wurde, sollten Betroffene handeln. Sie sollten sich unverzüglich an ihre Bank wenden und die Beträge zurückbuchen lassen. Denn der Anbieter müsse beweisen, dass ein rechtswirksamer Vertragsabschluss zustande gekommen ist.