Kfz-Rechtsschutz: Abgesichert im Fall der Fälle
Versicherung übernimmt die Kosten für Gericht und Anwälte. Gute Policen decken auch Bußgeldverfahren ab.
Düsseldorf. Beim Autokauf kann es schnell Ärger geben: wegen Mängeln am Fahrzeug, falscher Versprechen oder verspäteter Lieferung. Auch in solchen Fällen hilft eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Sie sichert alle Rechtsstreitigkeiten rund um die Mobilität ab. Das kann dann wichtig sein, wenn es um Personenschäden nach einem Unfall geht, „denn da können unkalkulierbare Kosten entstehen“, sagt Sascha Straub, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Bayern.
Wer viel im Straßenverkehr unterwegs ist, erhöht sein Risiko, in Unfälle verwickelt zu werden. Das betrifft vor allem Autofahrer und Radfahrer. Oft ist die Schuldfrage nach Unfällen nicht eindeutig. Dann muss man für sein Recht kämpfen. „Weil ‚Recht haben‘ nicht auch ‚Recht bekommen‘ heißt, ist es hilfreich, wenn eine Police die Anwalts- und Gerichtskosten deckt“, sagt Straub. Außerdem enden viele Streitigkeiten in einem Vergleich, bei dem die Kosten aufgeteilt werden. Eine Police deckt diese Aufwendungen.
Im Mittelpunkt stehen Streitereien nach Verkehrsunfällen. „Die Police springt dann ein, wenn man selbst der Geschädigte ist und Ansprüche durchsetzen möchte“, sagt Rüdiger Strichau, Jurist bei der Verbraucherzentrale Berlin. Das können Schadensersatzansprüche oder Schmerzensgelder sein. Aber auch bei Streitigkeiten, die sich aus Verträgen ergeben, ist man abgesichert: Beim Autokauf, bei Werkstattreparaturen, beim Leasing von Fahrzeugen oder wenn man sich ein Auto mietet. Gute Policen decken auch Bußgeldverfahren ab.
Der Versicherer trägt die Anwalts- und Gerichtskosten, Entschädigungen für Zeugen und Aufwendungen für Sachverständige sowie die Kosten der Gegenseite, je nach Prozessausgang.
„Gerade bei einem streitigen Unfallhergang mit Personenschäden müssen im Gerichtsprozess oft mehrere Sachverständigengutachten eingeholt werden. Die Kosten hierfür können sich schnell auf mehrere tausend Euro belaufen“, warnt Torsten Bendig, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Itzehoe. Eine Familienpolice schließt sämtliche Familienmitglieder mit ein sowie deren Fahrzeuge.