Unter der Lupe: Regionale Herkunft von Lebensmitteln
Stuttgart (dpa/tmn) - Auf regionale Produkte legen immer mehr Menschen Wert. Doch oft ist nicht erkennbar, woher diese wirklich stammen. Das zeigt ein Test von Verbraucherschützern. Sie weisen darauf hin, wie schwer man Lebensmittel aus der Umgebung identifizieren kann.
Ein Testkauf von angeblich regionalen Lebensmitteln hat Fragen zu deren Herkunft aufgeworfen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte 57 Produkte unter die Lupe genommen. Ergebnis: Nur bei fünf Produkten war die beworbene Regionalität eindeutig nachzuvollziehen. Für die meisten Produkte sei der regionale Bezug bestenfalls der Standort des Verarbeiters oder Unternehmens, teilte die Verbraucherzentrale mit. Woher beispielsweise die in einer lokalen Molkerei verarbeitete Milch stamme, sei für den Verbraucher meist nicht eindeutig erkennbar. In einem Fall seien Linsen nicht aus Baden-Württemberg, sondern aus den Niederlanden gewesen.
Sogenannte Identitätskennzeichen geben zwar einen Hinweis auf den Betrieb, in dem ein Erzeugnis zuletzt behandelt oder verpackt wurde, erklärt Sabine Partheymüller von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. In einem Oval stehen Buchstaben und Zahlen, mit denen das Land, das Bundesland und der Betrieb benannt werden. Für Verbraucher ist der Code aber nicht komplett zu entschlüsseln. Und diese Kennzeichen werden nur für Lebensmittel tierischen Ursprungs wie Fleisch, Milch und Eier verwendet. Woher die Rohstoffe für das betreffende Produkt stammen, ist anhand des Codes nicht zu sehen.
Auf Qualitäts- und Prädikatsweinen ist hingegen das Anbaugebiet vermerkt, bei Mineralwasser die Quelle, bei Obst und Gemüse das Ursprungsland. Manchmal stehe jedoch ein regionaler Erzeuger auf dem Karton, dessen Ware nicht unbedingt regional sein muss. „Er kann Produkte auch zukaufen“, erklärt Partheymüller. Es gebe keine gesetzliche Festlegung, welche Lebensmittel als „regional“ beworben werden dürfen und welche nicht. Wünschenswert wäre eine klare rechtliche Festlegung.
Das Landgericht Offenburg entschied 2008 allerdings, dass die Werbung mit regionaler Herkunft nicht irreführend sein darf: Der Verbraucher soll sich nicht getäuscht fühlen. Das Produkt darf zumindest nicht aus einer entfernten Region kommen. Das Urteil ist rechtskräftig (Aktenzeichen: 4 U 67/08).
Bei Rindfleisch verhält es sich seit der BSE-Krise anders. Hier gibt es auf den Fleisch-Packungen im Supermarkt umfangreiche Angaben zur Herkunft des Tieres: von der Geburt, über die Aufzucht und Schlachtung, bis hin zur Weiterverarbeitung. Auch bei Hackfleisch muss angegeben werden, wo das Tier geschlachtet und das Hack hergestellt wurde.