Urlaub: Stolperfallen beim Mietwagen-Verleih
Wer sichergehen will, sollte das Auto von Deutschland aus mieten.
Berlin. Der Verleiher kann kein Englisch und kein Deutsch. Der Urlauber kann die Landessprache nicht. Wer beim Leihen eines Mietwagens jetzt nicht genau die Vertragsbedingungen durchliest, kann unangenehm überrascht werden.
Streit um Geld und Versicherungsschutz gehören neben technischen Mängeln zu den häufigsten Problemen in Urlaubsländern. Das beste Rezept dagegen ist der rechtzeitige Abschluss in Deutschland.
Wer schon vor der Abfahrt hierzulande den Mietvertrag schließt, umkurvt laut Experten am leichtesten drohenden Ärger. "Bei einem im Inland unterschriebenen Vertrag gilt deutsches Recht", sagt Oskar Riedmeyer, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Ein Prozess vor dem hiesigen Kadi sei nicht nur einfacher, sondern auch billiger als einer im Ausland.
Genau hinsehen sollten Fahrer bei den Details eines ausländischen Mietvertrags. Zu den Knackpunkten gehören die Leistungen und die Kaution. Sie ist zwischen den Vertragsparteien frei vereinbar, die genaue Summe sollte im Vertrag festgeschrieben sein.
Von Anfang an klar sein sollten auch die Bedingungen von Haftpflicht- und Kaskoversicherung. "In vielen Ländern sind die Deckungssummen wesentlich niedriger als bei uns", sagt Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Bei der Haftpflicht bestehe die Gefahr, einen Großteil des Schadens aus eigener Tasche zahlen zu müssen. Manchmal betrage die Summe nur 100000 Euro, in Deutschland seien 7,5 Millionen Euro Mindestschutz festgelegt.
Einen Ausweg weist hier die "Mallorca-Police": Mit ihr lässt sich die Deckungslücke beim Haftpflichtschutz schließen. Bei manchem Anbieter ist der Zusatzschutz schon im Vertrag enthalten.
Wichtig ist auch ein Blick auf die Bedingungen für den Kasko-Schutz: Nach Angaben des GDV greift die heimatliche Kaskoversicherung beim Urlaubsauto nicht. Sowohl Haftpflicht wie Kasko enthalten in der Regel aber Selbstbehalte.
"Mit offenen Augen und wachem Hirn" und Ruhe, so rät Katrin Müllenbach-Schlimme das Projekt Mietwagen im Urlaubsland anzugehen. Die Expertin des ADAC hält es mit der Grundregel, "nichts zu unterschreiben, was nicht verständlich ist".
Unterlagen sollten in deutscher Sprache, mindestens aber in Englisch vorliegen. Fallstricke und teure Missverständnisse gebe es einige: "Was ist mit einem zweiten Fahrer oder der Rückgabe an einer anderen Station, wie es bei Rundreisen oft der Fall ist? Was kosten mehr gefahrene Kilometer?" Für solchen Service müssen Mietwagen-Kunden üblicherweise zusätzlich in die Tasche greifen.