Benimmregeln für Traumziele Vom Strand ins Gefängnis - Hohe Strafen in Urlaubsländern
Colombo (dpa/tmn) - Urlaub in fremden Ländern kann aufregend sein, bereichernd oder einfach nur erholsam - solange man sich an die Gesetze hält. Denn in manchen Ländern gibt es saftige Strafen für Dinge, die in Deutschland gar nicht oder recht milde geahndet werden.
- Freizügigkeit: In einigen Ländern ist nackte Haut nicht gern gesehen. In Brasilien ist zum Beispiel Baden oben ohne und sogar öffentliches Umziehen strafbar, Festnahmen und Gerichtsverfahren können die Folge sein. Sogar im Badeparadies der Malediven ist Vorsicht geboten: „Hinsichtlich der Bekleidungsvorschriften sollte abseits der Resortinseln die in den muslimischen Ländern übliche Regel beachtet werden, Schultern und Knie zu bedecken“, betont Tina Rast von der Deutschen Botschaft in Colombo, die für Sri Lanka und die Malediven zuständig ist. Das heißt auch: kein Bikini.
In den Vereinigten Arabischen Emiraten oder dem Iran wurden Touristen nach einer Ermahnung auch schon verhaftet, wenn sie sich nicht angemessen gekleidet haben. Auch öffentliche Zärtlichkeiten selbst von Paaren stehen unter Strafe. Schwule Urlauber haben es generell schwer: In manchen Ländern wie Indien, Indonesien oder Uganda sind lebenslange Freiheitsstrafen oder sogar die Todesstrafe möglich. - Mitbringsel: Manche Erinnerungsstücke können Reisenden vor dem Heimflug zum Verhängnis werden. In Russland ist laut Auswärtigem Amt zum Beispiel die Ausfuhr aller Antiquitäten und Kunstgegenstände verboten, sofern sie aus der Zeit vor 1945 stammen. Geldstrafen und teilweise mehrjährige Haftstrafen können die Folge sein. Die Türkei ist ebenfalls nicht zimperlich: Hier kann es bis zu zehn Jahre Gefängnis für die Ausfuhr oder den Erwerb von Kultur- und Naturgütern geben. Dazu gehören zum Beispiel alte Münzen, Steine von Ausgrabungsstätten oder Fossilien.
- Fotografierverbot: Für ein Foto in den Knast? In manchen Staaten kann das passieren. Denn in vielen Ländern gilt nicht nur ein Fotografieverbot für militärische Anlagen wie in Deutschland, sondern auch für Flughäfen oder Regierungsgebäude. Entsprechende Gesetze gibt es zum Beispiel in Bangladesch, Ghana und Iran. „Im Iran sollte man auch Demonstrationen nicht fotografieren“, rät Rechtsanwalt Seyed Iranbomy, iranischer Anwalt und Rechtsexperte für Iran und Dubai. Bei Verstößen müssen Reisende damit rechnen, dass ihnen die Kamera abgenommen wird. Auch ein Ausreiseverbot ist möglich.
- Respektlosigkeit: In Sri Lanka ist es ratsam, keine religiösen Gefühle zu verletzen. „2011 wurde eine Gruppe Franzosen zu sechs Monaten Gefängnis mit harter Arbeit verurteilt, weil sie Bilder vor Buddha-Statuen gemacht hatten, welche als unanständig eingestuft wurden“, berichtet Botschaftsmitarbeiterin Rast. Touristen müssen in Sri Lanka mit Strafen in einer Bandbreite von Landesverweisung über Geldstrafen bis hin zu Gefängnisstrafen rechnen.
- Rauschgift: Fast alle Länder greifen hier deutlich härter durch als die deutschen Behörden. „Ich kenne den Fall eines Studenten, der von Südafrika über Dubai nach Deutschland fliegen wollte und in Südafrika einen Joint geraucht hatte“, erzählt Rechtsanwalt Iranbomy. Obwohl er nicht einmal den Transitbereich verlassen hatte, wurde der Mann kontrolliert und saß drei Tage in Untersuchungshaft. Mehrjährige Gefängnisstrafen unter äußerst unangenehmen Haftbedingungen sind in vielen Ländern der Welt keine Seltenheit.
- Verschmutzung: In Hongkong und Singapur sollte man seinen Abfall mit Bedacht entsorgen. „Seit dem 27. Mai 2002 ist in Hongkong auf jede Art der Verunreinigung eine feste Geldbuße von 600 Hongkong-Dollar, circa 85 Euro, festgesetzt“, sagt Anja Walther, Leiterin des Rechts- und Konsularreferat im Deutschen Generalkonsulat in Hongkong. Das Wegwerfen von Zigarettenstummeln und Verpackungen fällt darunter genauso wie Graffiti-Verunreinigungen.