Duisburg Streit um Loveparade-Anklage: Zweite Instanz braucht Monate

Die strafrechtliche Aufarbeitung der Loveparade-Katastrophe 2010 ist vor dem Landgericht zunächst gescheitert. Aber noch ist das letzte Wort im Streit der Juristen nicht gesprochen.

Duisburg: Streit um Loveparade-Anklage: Zweite Instanz braucht Monate
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Düsseldorf. Opfer der Loveparade-Katastrophe in Duisburg und Hinterbliebene der 21 Toten müssen noch monatelang auf eine endgültige Entscheidung über einen Strafprozess warten. Die Staatsanwaltschaft will einen solchen Prozess um die Massenpanik vom Juli 2010 in der nächsthöheren Instanz durchsetzen. Das Landgericht hatte die Anklage gegen zehn Beschuldigte am Dienstag zurückgewiesen. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft umgehend Beschwerde beim Oberlandesgericht in Düsseldorf ein. Dieses Gericht kündigte an, dass die Bearbeitung angesichts des Umfangs der Entscheidung selbst und der dazu gehörenden Unterlagen mehrere Monate dauern wird.

Bei dem Techno-Festival vor knapp sechs Jahren waren 21 Menschen zu Tode gekommen und Hunderte verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte deshalb Anklage gegen zehn Beschuldigte erhoben - Mitarbeiter der Stadt Duisburg und der Veranstaltungsfirma Lopavent. Das Duisburger Landgericht wies diese Anklage nun ab.

Die Richter störten sich vor allem am Gutachten eines britischen Experten, dem zentralen Beweismittel der Staatsanwaltschaft. Das Gericht lastet dem Gutachter zahlreiche Fehler an und geht außerdem davon aus, dass er in einem Prozess wegen Befangenheit abgelehnt werden müsste. Auf dieser Grundlage sei eine Verurteilung der Beschuldigten nicht zu erwarten.

Die Entscheidung erntete viel Kritik - selbst NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) äußerte Unverständnis. Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte der „Passauer Neue Presse“ zu dem Beschluss: „Es geht um Eröffnung eines Strafverfahrens mit Möglichkeiten der weiteren Beweiserhebung. Das abzulehnen ist von außen nicht nachvollziehbar.“

Der Traumaexperte Ulrich Zielke von der LWL-Klinik in Dortmund sagte der Deutschen Presse-Agentur, jetzt könnten alte Wunden wieder aufreißen. Diejenigen, denen es bis jetzt nicht gelungen sei, ausreichend Abstand zu dem Unglück zu gewinnen, könnten die Gefühle von Wut und Ohnmacht auch als erneute Traumatisierung erleben.

Für einen Untersuchungsausschuss des Landtags zur Loveparade hatte die FDP vor Jahren keine Mehrheit bekommen. Jetzt appelliert der frühere FDP-Politiker Gerhart Baum, der als Rechtsanwalt rund 100 Opfer vertritt, an das Parlament: „Ich fordere den NRW Landtag auf, jetzt einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, der unabhängig von der individuellen strafrechtlichen Verantwortung die notwendigen Klärungen herbeiführt.“ Geklärt werden müsse das Verhalten der Stadt Duisburg, des Veranstalters und der Polizei, verlangte er.

Staatsanwaltschaft und Landgericht streiten vor allem um eine juristische Frage: Die Ankläger meinen, das Gericht hätte einen eigenen Gutachter einsetzen müssen, wenn es das Gutachten der Staatsanwaltschaft für unzureichend hält. Die Richter erläuterten dagegen, es sei nicht ihre Aufgabe, die Anklage nachzubessern. Das Oberlandesgericht als nächste Instanz entscheidet unabhängig: Es kann die Nichtzulassung der Anklage endgültig bestätigen, aber auch ein Verfahren gegen alle oder nur einzelne Beschuldigte anordnen, das dann wieder vom Landgericht geführt werden müsste. dpa