Analyse: Gericht fällt unpopuläre Entscheidung

Duisburg (dpa) - Bei einem Technofestival in Duisburg sterben 21 junge Menschen und niemand wird vor Gericht zur Rechenschaft gezogen? Genau das zeichnet sich jetzt nach dem Loveparade-Unglück von 2010 ab.

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Vor zwei Jahren hatte die Staatsanwaltschaft Duisburg nach jahrelangen Ermittlungen zehn Mitarbeiter der Stadt Duisburg und des Veranstalters Lopavent angeklagt. Die Vorwürfe: fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung.

Über zwei Jahre lang prüfte das Gericht die Anklage. Am Dienstag verkündete es nun seine Entscheidung: Die Anklage wird nicht zugelassen. Ein Hauptverfahren, also eine Gerichtsverhandlung, wird abgelehnt. Ein Paukenschlag.

Die Begründung hat es in sich. Auf 460 Seiten legt das Gericht dar, warum es so entschieden hat. Die Anklage der Staatsanwaltschaft stützt sich vor allem auf ein Gutachten des britischen Panikforschers Keith Still. Dieses leidet nach Ansicht des Gerichts jedoch „an gravierenden inhaltlichen und methodischen Mängeln“ und sei daher „nicht verwertbar“. Die Vorwürfe der Anklage könnten mit dem Gutachten nicht bewiesen werden. Eine Verurteilung der Angeklagten sei damit nicht zu erwarten. Damit entfällt aber eine wesentliche Voraussetzung für eine Hauptverhandlung.

Entsetzen und Empörung auf Seiten der Angehörigen der Todesopfer: „Das ist ein Justizskandal, nach fünfeinhalb Jahren Ermittlungen zu so einem Ergebnis zu kommen“, sagt der Düsseldorfer Anwalt Julius Reiter, der rund 100 Betroffene vertritt. Er spricht von einer „Bankrotterklärung der Justiz“. „Für alle Beteiligten ist das eine Katastrophe“, sagt Nebenklage-Vertreterin Bärbel Schönhof. Ihre Mandanten seien „extrem traumatisiert“.

Bestürzt reagiert auch ein Vater, der bei der Katastrophe seine Tochter verlor: „Ich fühle mich retraumatisiert, das wirft mich einfach wieder auf den Stand der Dinge von 2010 zurück“, sagt Manfred Reißaus. „Es hat uns aufgebaut, dass wir gewartet haben als Eltern, dass mal eine Verhandlung stattfindet.“ Jetzt hätten er und viele andere Betroffene ihr Vertrauen in die Behörden komplett verloren.

Auch Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) äußert Unverständnis. Sie achte die Unabhängigkeit der Justiz, sagt sie. Sie wolle aber „als Mensch“ zum Ausdruck bringen, dass dieser Schluss für sie „schwer zu begreifen“ sei.

Rückblick: Die Loveparade in Duisburg war als einer der Höhepunkte im Jahr 2010 geplant, in dem das ganze Ruhrgebiet Kulturhauptstadt Europas war. Um so größer das Entsetzen, als es zu dem Unglück kam.

Zu viele Menschen hatten sich am späten Nachmittag am Hauptein- und -ausgang vom Veranstaltungsgelände gedrängt. 21 Menschen wurden erdrückt. Mehr als 650 wurden verletzt. Viele leiden bis heute körperlich und seelisch unter den Folgen. Einige können seitdem nicht mehr arbeiten.

In seinem Beschluss kritisiert das Gericht das Gutachten des Panikforschers scharf. Es beantworte nicht, aus welchen Gründen es zu den tragischen Ereignissen kommen konnte. Gegen den Gutachter bestehe außerdem die „Besorgnis der Befangenheit“.

Unter anderem habe Still in Vorträgen behauptet, die Daten für das Genehmigungsverfahren seien manipuliert gewesen, ohne dass er dies begründet oder belegt habe. Auch habe er sich in Vorträgen und einem Fachbuch nach Vorlage des Gutachtens auf bestimmte Unglücksursachen und Ergebnisse festgelegt. „Ein Abrücken von diesen öffentlich mehrfach verbreiteten Behauptungen in einer Hauptverhandlung könnte für Prof. Dr. Still mit einem erheblichen beruflichen Ansehensverlust verbunden sein.“

Die Staatsanwaltschaft Duisburg weist die Kritik zurück und will mit einer Beschwerde beim Oberlandesgericht erreichen, dass es doch noch einen Strafprozess gibt. Als „nicht nachvollziehbar und rechtsfehlerhaft“ bezeichnet die Behörde die Entscheidung des Gerichts. Die Kammer hätte sich bei Zweifeln am Gutachten „einen zweiten Gutachter“ beauftragen können. Das sei gängige Praxis.

Die Richter wiederum betonten, genau dies sei ihnen gesetzlich untersagt, sie dürften nicht einfach selbst ein neues Gutachten einholen. Weil die Staatsanwaltschaft ihre Anklage letztlich nicht stichhaltig habe begründen können, habe es keine andere Möglichkeit gegeben, als einen Strafprozess abzulehnen.

Gerichtspräsident Ulf-Thomas Bender lässt durchblicken, dass er die Enttäuschung der Opfer über den geplatzten Loveparade-Strafprozess versteht. Alle hegten die Erwartung, dass die „Verantwortlichen zur Rechenschaft“ gezogen werden. Juristisch sei der Beschluss seiner Kammer aber unumgänglich gewesen.

Über die Beschwerde der Staatsanwaltschaft entscheidet nun das Oberlandesgericht Düsseldorf. Die Bearbeitung wird voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen, sagt ein Sprecher.