Klage: Düsseldorfer Flughafen soll nicht wachsen

Nachbarstädte und Anlieger sind gegen mehr Nachtlandungen in Düsseldorf. LTU fordert Startrechte nach Größe der Jets.

<b>Münster/Düsseldorf. Eine Klage mehrerer Nachbarstädte und Anwohner des Düsseldorfer Flughafens beschäftigt seit Dienstag das Oberverwaltungsgericht in Münster. Sechs Kommunen - Essen, Neuss, Kaarst, Meerbusch, Mülheim an der Ruhr und Ratingen - sowie private Anlieger wollen die Zunahme von Starts und Landungen verhindern. Sie führen die "unzumutbare zusätzliche Lärmbelastung" an. Die Klage richtet sich gegen eine Änderungsgenehmigung des Landes aus dem Jahr 2005. Darin wurden unter anderem für die Zeit zwischen 22 und 23 Uhr ursprünglich 36 Landungen gestattet, bisher sind 25 im Sommer- und 15 im Winterflugplan erlaubt. Von den 36 Abfertigungen rückte das NRW-Verkehrsministerium zu Beginn der Verhandlung ab. In einer geänderten Genehmigung ist nun von 33 Landungen die Rede. Der Flughafen bot als Kompensationsleistung zusätzlich an, die Nachterlaubnis für Propellerflugzeuge zu opfern.

Klägern geht Kompromissvorschlag nicht weit genug

Am Begehren der Kläger änderte dieses teilweise Einlenken nichts. Die Lärmbelastung würde auch so "signifikant und nicht zumutbar" steigen, hieß es. Zugleich machen die Anwälte geltend, dass nötige Sicherheitsaspekte und Fragen der Entschädigungen für Wertverluste etwa von Grundstücken nicht ausreichend berücksichtigt worden seien.

Die Klage richtet sich auch gegen die Aufstockung des Gesamtkontingents der Starts und Landungen (Slots) auf 131 000 im Sommer. Für den Prozess sind zunächst zwei weitere Verhandlungstage am Donnerstag und Freitag anberaumt. Ob es im Anschluss an die letzte Gerichtssitzung dann auch zu einem Urteilsspruch kommt, ließ der Vorsitzende Richter offen.