Urteil: Übernahme von ProSiebenSat.1 durch Springer zurecht gestoppt

Die Übernahme der Sendergruppe ProSiebenSat.1 durch den Medienkonzern Axel Springer ist laut einem Gerichtsurteil zurecht gestoppt worden. Fast drei Jahre nach Verbot der Übernahme schloss sich das Oberlandesgericht Düsseldorf der Ansicht des Kartellamts an.

Düsseldorf. Die Übernahme der Sendergruppe ProSiebenSat.1 durch den Medienkonzern Axel Springer ist laut einem Gerichtsurteil zurecht gestoppt worden. Fast drei Jahre nach Verbot der Übernahme schloss sich das Oberlandesgericht Düsseldorf der Ansicht des Kartellamts an.

"Das Bundeskartellamt hat zurecht angenommen, dass diese Fusion auf dem Werbemarkt zu einer Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung führen würde", sagte der Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, Jürgen Kühnen, am Mittwoch.

Die Kartellwächter hatten das Milliarden-Geschäft Anfang 2006 gestoppt. Springer hatte seine Pläne nach dieser Entscheidung zwar aufgegeben, aber gleichwohl geklagt, um für mögliche künftige Fusionen Rechtssicherheit zu bekommen.

"Die Entscheidung kam für uns nicht überraschend", sagte Springer- Konzernsprecherin Edda Fels in Berlin nach der Entscheidung. Für das laufende Geschäft habe das Urteil keine Bedeutung. Ob der Medienkonzern gegen das Urteil in Revision geht, werde spätestens bis Anfang 2009 entschieden. Springer ist Europas größtes Zeitungshaus.

Das Gericht hielt sich im Wesentlichen an die Argumentation des Kartellamts. Demnach ist der deutsche Werbemarkt zu 90 Prozent in den Händen eines "Duopols" der Senderfamilien von RTL (Bertelsmann) und ProSiebenSat.1.

Konstante Marktanteile und parallele Rabattsysteme für Werbepreise seien Belege dafür, dass RTL und ProSiebenSat.1 "es darauf angelegt haben, sich keinen wesentlichen Wettbewerb zu machen", sagte Kühnen. Nach Überzeugung der Richter hätte die Übernahme von ProSiebenSat.1 durch Springer dieses Duopol verschärft.

Bertelsmann kann laut Kühnen schon jetzt sogenannte "crossmediale" Werbung anbieten, also gleichzeitige Spots in Zeitungen, Zeitschriften und Fernsehen. Zudem könne Bertelsmann in Printmedien für die eigenen Sender werben und umgekehrt ("Crosspromotion").

ProSiebenSat.1 wäre bei einer Übernahme durch Springer gleichgezogen, urteilte das OLG im Sinne des Kartellamts. Darüber hinaus sei Springer schon jetzt marktbeherrschend bei Straßenverkaufszeitungen.

Das OLG hatte sich zunächst gar nicht mit der Klage befassen wollen, weil Springer die Fusion nicht weiterverfolgt hatte. Auf Antrag des Medienkonzerns verlangte der Bundesgerichtshof jedoch vor einem Jahr Rechtssicherheit für künftige Fusionen, so dass es doch noch zum Prozess in Düsseldorf kam.