Bundestag beschließt Kulturgutschutzgesetz
Berlin (dpa) - Gegen die massive Kritik von Künstlern, Sammlern und Händlern hat der Bundestag das Gesetz zum besseren Schutz von Kulturgütern in Deutschland ohne Gegenstimmen verabschiedet.
Union und SPD stimmten dem Vorschlag von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) am Donnerstag abschließend zu. Die Opposition enthielt sich. Der Bundesrat will sich am 8. Juli nochmals mit dem Thema befassen. Auch dort ist eine Mehrheit nötig.
Mit einer beispiellos emotional geführten Debatte hatten Teile der Kunstszene seit einem Jahr massiv Front gegen die Pläne gemacht und Grütters „Enteignung“ vorgeworfen. Für Aufsehen sorgte besonders Starkünstler Georg Baselitz, der aus Protest Leihgaben in Museen abhängen ließ.
Vor dem Bundestag verteidigte die Staatsministerin die Neuregelung nochmals nachdrücklich. Sowohl Museen wie auch Eigentümer, Sammler und Leihgeber würden in vielen Punkten deutlich besser gestellt als bisher, sagte sie. „Mit dem neuen Kulturgutschutzgesetz erkennt Deutschland - wenn auch mit jahrzehntelanger Verspätung - endlich internationale Unesco- und europäische Standards an, die in fast allen Staaten Europa bereits gelten.“
Die Neuregelung soll national wertvolle Kunstwerke vor der Abwanderung ins Ausland schützen. Zugleich soll die Einfuhr von Raubkunst aus Kriegs- und Krisengebieten erschwert werden. Als Vorsitzender des Kulturausschusses sagte der SPD-Abgeordnete Siegmund Ehrmann: „Ich glaube, wir haben unsere Aufgabe erfüllt, dem Gemeinwohl zu dienen.“
Grüne und Linke enthielten sich. Sie unterstützten das Anliegen, hielten den Entwurf aber nicht für weitgehend genug, sagten Sigrid Hupach (Linke) und Ulle Schauws (Grüne). Der Deutsche Kulturrat, Dachverband von mehr als 200 Bundeskulturorganisationen, sprach von einem „guten Gesetz“.
Der Kulturausschuss hatte am Mittwoch in letzter Minute noch zahlreiche Nachbesserungen beschlossen. Künftig muss für die Ausfuhr von wertvollen Kunstwerken immer eine Genehmigung eingeholt werden. Bisher war das nur in Ländern außerhalb der EU nötig. Innerhalb Europas sind Bilder betroffen, die älter als 75 Jahre und wertvoller als 300 000 Euro sind.
Einzigartige Werke, die „identitätsstiftend“ für die deutsche Kultur sind, kommen auf eine Schutzliste und dürfen nicht exportiert werden. Bisher stehen zum Beispiel Albrecht Dürers „Auferstehung Christi“ und Franz Marcs „Vögel“ auf der Liste.
Fraktionsübergreifend mahnten die Abgeordneten mehr Geld an, um solche Arbeiten für die Öffentlichkeit ankaufen zu können. Die Arbeiten lebender Künstler werden nur mit deren Zustimmung unter Schutz gestellt.