Justiz-Entscheidung im Fall Gurlitt angekündigt

München (dpa) - Im Ermittlungsverfahren gegen den Münchner Kunstsammler Cornelius Gurlitt will die Staatsanwaltschaft Augsburg am Mittwoch eine Entscheidung treffen.

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Das sagte ein Sprecher am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa, ohne Details zu nennen. Die Behörde hatte vor zwei Jahren 1280 Bilder aus Gurlitts Münchner Wohnung unter Berufung auf den Verdacht auf ein Steuerdelikt beschlagnahmt.

Etwa fünf Monate nach Bekanntwerden des Falles schlossen der 81 Jahre alte Kunstsammler und seine Anwälte nun am Montag einen Vertrag mit der Bundesregierung und dem Freistaat Bayern. Gurlitt, der Sohn von Adolf Hitlers Kunsthändler Hildebrand Gurlitt, erklärte sich darin bereit, seine Sammlung auch nach dem Ende der Beschlagnahme von Experten untersuchen zu lassen und unter Raubkunstverdacht stehende Werke gegebenenfalls zurückzugeben. Spätestens innerhalb eines Jahres soll er seine Sammlung zurückbekommen.

Während der Präsident des Jüdischen Weltkongresses, Ronald S. Lauder, die Einigung als „hoffnungsvollen Präzedenzfall“ begrüßte, kritisierten die Grünen im Bundestag, dass sie viel zu spät komme. „Die Bundesregierung hat wertvolle Zeit sinnlos verstreichen lassen“, sagte die kulturpolitische Sprecherin Ulle Schauws. „Dass die Bundesregierung die Entwicklung im Fall Gurlitt jetzt als ihren Erfolg verbuchen will ist zynisch.“

Ähnlich äußerten sich auch die Grünen im bayerischen Landtag: Bayerns Justizministerium sei mit der Einigung „nur haarscharf an einer handfesten Blamage vorbeigeschlittert“. Die kulturpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Isabell Zacharias, warf Bayerns Regierung vor, „sich leise aus der Verantwortung zu stehlen“. „Die Staatsregierung versucht sich jetzt in Schadensbegrenzung.“

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Augsburg kommentierte die Mitteilung des Justizministeriums nicht. „Die Vereinbarung trifft keinerlei Regelung für das laufende Strafverfahren“, hieß es in der gemeinsamen Mitteilung von Bund, Justizministerium und Gurlitts Anwälten vom Montag.

Ein Sprecher des bayerischen Justizministeriums bekräftigte, die Einigung mit Gurlitt und das Ermittlungsverfahren in Augsburg seien getrennt voneinander zu betrachten. Auch Staatsanwalt Reinhard Nemetz hatte in der Vergangenheit stets betont: „Es wird keinen Deal, Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Rückgabe der Bilder oder Ähnliches geben.“

Auch nach der Einigung zwischen Gurlitt, Bund und Freistaat sind aber noch längst nicht alle Fragen geklärt. Raubkunst-Streitigkeiten um seine Bilder könnten sich lange hinziehen - und wenn es hart auf hart kommt, muss doch ein Gericht entscheiden. „Wenn es zu keiner Einigung kommt, gibt es den Zivilrechtsweg“, sagte der Sprecher des Justizministeriums.

Die Taskforce „Schwabinger Kunstfund“, so betonte er, habe nur die Aufgabe, die Herkunft der Bilder zu erforschen. Eine Entscheidung treffen die Experten nicht. Im Falle eines Gerichtsverfahrens könnte Gurlitt sich zwar auf Verjährung berufen, allerdings hoffen die Behörden, dass er im Sinne einer „fairen und gerechten Lösung“ dann darauf verzichtet.