Welfenschatz kein NS-Raubgut - Jüdische Erben enttäuscht
Berlin (dpa) - Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz setzt sich seit Jahren offensiv mit dem Thema NS-Raubkunst auseinander. Aber noch nie gab es einen so heiklen und außergewöhnlichen Fall wie den Welfenschatz.
Dass die Limbach-Kommission nun die berühmten spätmittelalterlichen Goldschmiedearbeiten ohne jedes Wenn und Aber der Stiftung zugesprochen hat, dürfte für manchen eine Überraschung sein - und sicher auch im Ausland für Aufsehen sorgen. Die Erben jüdischer Kunsthändler, die seit 2008 Anspruch auf die Reliquien erheben, zeigten sich zutiefst enttäuscht.
Die Limbach-Kommission, eine Art Schiedsrichtergremium für festgefahrene Fälle, schloss sich mit ihrer Empfehlung voll den Forschungsergebnissen der Stiftung an. Danach hatten vier jüdische Kunsthändler 1935 den vom Adelshaus der Welfen erworbenen Kirchenschatz an den preußischen Staat verkauft. Es gebe keine Hinweise, dass das damalige Geschäft unter Druck erfolgt sei, befand die Kommission. Der Kaufpreis habe der Lage auf dem Kunstmarkt nach der Weltwirtschaftskrise entsprochen.
„Die Beratende Kommission ist nach diesen Feststellungen zum Verlauf der Kaufverhandlungen der Auffassung, dass es sich beim Verkauf des Welfenschatzes nicht um einen verfolgungsbedingten Zwangsverkauf gehandelt hat“, so die Schlussfolgerung. Damit könnten die 42 Goldschmiedearbeiten, die jetzt das Herzstück des Berliner Kunstgewerbemuseums sind, auf Dauer in der Bundeshauptstadt bleiben.
Offen blieb am Donnerstag, ob die Erben die Empfehlung wirklich annehmen. Sie hatten nach jahrelangem vergeblichen Tauziehen mit der Preußen-Stiftung 2012 selbst vorgeschlagen, das von der früheren Verfassungsgerichtspräsidentin Jutta Limbach geführte Gremium anzurufen. Die Empfehlungen sind zwar nicht rechtlich bindend. Sie werden in aller Regel aber von den Beteiligten akzeptiert, weil sie ja selbst um einen fachlich fundierten Lösungsvorschlag gebeten haben.
Die Anwälte der vor allem in den USA lebenden Erben wollten sich noch nicht zu ihrem weiteren Vorgehen äußern. Sie müssten die Empfehlung zunächst analysieren und mit ihren Mandanten besprechen, teilten sie mit. Spätestens seit der Umgang mit NS-Raubkunst durch den spektakulären Münchner Kunstfund auch international so viel Aufmerksamkeit gewonnen hat, hofften die Nachfahren der Kunsthändler zumindest auf eine Art Kompromiss oder ein Zeichen des guten Willens. Immer wieder hatten sie betont, es gehe ihnen vor allem um „Gerechtigkeit für erlittenes Unrecht“.
Die abschlägige Empfehlung jetzt ist auch deshalb nicht ohne Brisanz, weil sich Israels Kulturministerin Limor Livnat im vergangenen Herbst persönlich in den Fall eingeschaltet hatte. In einem Brief an den damaligen Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) hob sie die große Bedeutung des Themas „für das israelische Volk allgemein und die Holocaust-Überlebenden im besonderen“ hervor.
Neumanns Nachfolgerin Monika Grütters (CDU) unterstrich in ihrer Stellungnahme deshalb besonders, dass die Limbach-Kommission sich stets für die berechtigten Interessen von NS-Verfolgten und ihren Erben eingesetzt habe. In diesem „hoch komplexen und sehr außergewöhnlichen Fall“ habe das Gremium jedoch keinen NS-verfolgungsbedingten Hintergrund feststellen können. Um die Entscheidung transparent zu machen, will Grütters sich dafür einsetzen, die dem Votum zugrundeliegenden historischen Dokumente öffentlich zugänglich zu machen.