Urteil Bewährung für Drogendealer (18)
Leichlingen. · Der junge Mann aus Leichlingen hatte Marihuana verkauft.
Ein 18-Jähriger hatte in Leichlingen über Monate mit Rauschgift gehandelt. Jetzt musste sich der Azubi vor dem Amtsgericht Opladen verantworten. Am 16. November 2017 dokumentierte die Polizei nach einer Durchsuchung seiner Wohnung über ein Kilogramm Marihuana, 82 Ectasytabletten, 0,1 Gramm Kokain, einen Schlagring und 315 Euro Bargeld. Schon im März 2017 war der Jugendliche wegen Drogenhandels verurteilt worden, aufgrund geringer Menge war er jedoch nur verwarnt worden.
Der Beschuldigte gab die Vorwürfe durch seinen Rechtsbeistand schnell zu. Nur der Schlagring habe nichts mit dem Handel zu tun. Den habe ein Bekannter bei ihm liegengelassen. Zudem habe er das Kokain nicht verkauft, es sei zum Eigenkonsum gewesen. Ebenso habe er das Marihuana größtenteils selbst geraucht.
Der Angeklagte habe zur „Selbsttherapie“ gekifft
„Ich hatte immer wieder Phasen“, so der 18-Jährige. Dann habe er in der Woche zehn bis 15 Gramm zu sich genommen. Um das finanzieren zu können, habe er an Freunde verkauft. „Da kam nicht viel bei rum“, sagte er. So sei von den 300 bis 400 Euro meist kaum etwas für anderweitige Dinge übriggeblieben.
Schon vor seiner Verurteilung 2017 hatte er nach eigenen Angaben den Konsum gestoppt, auch das Gericht glaubte, der junge Mann habe das Problem im Griff – ehe er einige Monate danach erneut zum Joint griff. Dahin führte ihn aber offenbar nicht nur seine Sucht: So leidet der Jugendliche seit seiner Kindheit an einem ärztlich anerkannten Tick, der zu Konzentrationsschwächen führt und in Drucksituationen auftritt. Das sei therapiert worden, erklärte seine Mutter, doch habe der Arzt die Behandlung aufgegeben. Das Marihuana, so sagte der Angeklagte, habe die Beschwerden erträglich gemacht. Die Staatswanwaltschaft sieht bei dem Leichlinger „schädliche Neigungen“. Zudem habe er nichts aus der Verurteilung gelernt. Sie forderte ein Jahr und drei Monate Jugendstafe auf Bewährung, ebenso die Verteidigung. Das Gericht entschied auf ein Jahr. Die Bewährungszeit läuft zwei Jahre, in denen er überwacht wird. Dazu kommt eine Geldstrafe von 1200 Euro, die der Jugendliche über zwei Jahre an die Suchthilfe übergeben muss.