Gesetzgeber gefragt Gerichtsurteil zum Suizid: Unterlassene Hilfeleistung für Sterbenskranke

Meinung · Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster bleiben Suizidwillige weiter auf sich gestellt. Ein tödliches Medikament darf weiterhin nicht gekauft oder verordnet werden.

 Vor dem Termin beim Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen sitzt Robert Roßbruch (l), Rechtsanwalt der drei Kläger im OVG in Münster mit seinem Mandanten Harald Mayer.

Vor dem Termin beim Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen sitzt Robert Roßbruch (l), Rechtsanwalt der drei Kläger im OVG in Münster mit seinem Mandanten Harald Mayer.

Foto: dpa/Guido Kirchner

Und wieder werden sie allein gelassen. Diejenigen sterbewilligen Menschen, die in verzweifelter und für sie aussichtsloser Situation darauf hofften, dass es der Staat ihnen ermöglicht, ein tödlich wirkendes Medikament zu erwerben oder verordnet zu bekommen. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte am Mittwoch  die noch vom früheren Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) dem Bundesinstitut für Arzneimittel gegebene Order: keine Erwerbserlaubnis eines Betäubungsmittels, wenn dadurch ein Suizid des Antragsstellers ermöglicht werden soll.

Die Richter sagen: Wenn der Staat ein liberaleres Recht will, dann sei das Sache des Gesetzgebers. Der müsse dann die Vorschriften ändern. Ein Gericht dürfe das nicht regeln. Und so werden sie wieder vertröstet, die bislang mehr als 200 Menschen, die sich in den vergangenen Jahren in ihrer Not erfolglos an das Bundesinstitut für Arzneimittel wandten. Und dort vor verschlossenen Türen standen. Wer weiß schon, wie viele von ihnen längst einen elenden Tod gestorben sind, wie viele sich selbst auf andere Weise getötet haben.

Es ist ja richtig, dass eigentlich der Gesetzgeber das seit vielen Jahren bekannte Dilemma entscheiden müsste. Aber eben das passiert nicht. Und die Zeit läuft gegen die Menschen, wenn sie aufgrund fortschreitender Krankheit immer weiter in ein für sie unerträgliches Elend gehen. Wenn die Betroffenen weder von Gerichten noch vom Gesetzgeber Hilfe erwarten können, dann ist dies die brutale Wahrheit, die jeden von uns einmal treffen kann: Wir sollen  gegebenenfalls unerträgliche Schmerzen in aussichtsloser Situation aushalten, bis diese Schmerzen den Körper am Ende besiegen. Wer es sich finanziell leisten kann, vertraut sich einer Sterbehilfeorganisation an. Anderen Verzweifelten bleiben nur brutalere Varianten der Selbsttötung. Diesen Menschen zu helfen, das unterlässt ein Staat, der sich nur auf den Schutz des Lebens beruft. Und dabei das Selbstbestimmungsrecht kleinredet. Man kann das auch unterlassene Hilfeleistung nennen.