Meinung Islamisierung von Kindern - Der Staat muss sich nicht blind stellen
Die Schnüffler haben in Kinderzimmern nichts verloren — eine Mutter, ein Vater wird spontan der Linken-Politikerin Ulla Jelpke zustimmen, die gegen eine Beobachtung von Kindern durch den Verfassungsschutz eintritt.
Nachdem die Altersgrenze dafür schon früher von 16 auf 14 Jahre abgesenkt wurde, soll sie nun möglicherweise ganz fallen. Doch eben dafür gibt es gute Gründe.
Zwar wären die Rechte der Kinder, ihrer Eltern und auf den ersten Blick auch die Religionsfreiheit tangiert. Doch hier geht es gar nicht um einen Eingriff in die Glaubensfreiheit von Menschen muslimischen Glaubens. Es geht um einen Missbrauch von Religion durch Fanatiker, um die Gesellschaft zu spalten. Um Hass zu säen und den Boden für Gewalt im Namen eines „Heiligen Krieges“ zu bereiten. Religionsfreiheit kann und darf hier kein Schutzschild gegen berechtigte Belange des Staates sein, sich zur Wehr zu setzen.
Schwerer wiegt freilich der Eingriff in die Rechte von Eltern und Kind selbst. Sammelt der Verfassungsschutz Informationen über Kinder, werden sie zum Ziel eines staatlichen Eingriffs, der in einer freiheitlichen Gesellschaft besonderer Begründung bedarf. Doch werden die betroffenen Kinder nicht erst dadurch zum Opfer gemacht, sie sind es schon vorher: durch eine missbräuchliche Erziehung. Wenn ihnen Jenseitsverheißungen gemacht werden und ein Weltbild vermittelt wird, das Gewalt gutheißt. Wenn ihnen Wertvorstellungen eingepflanzt werden, die sie spätestens in der Schule, wenn sie mit der Welt der „Gottlosen“ konfrontiert werden, in eine Identitätskrise geraten lassen. Wie sollen diese zwei Welten vereinbar sein?
Das Strafmündigkeitsalter von 14 Jahren bedeutet, dass eine Strafverfolgung bei Jüngeren nicht möglich ist. Wohl möglich sein muss aber der Schutz der Allgemeinheit. Auch ein seit frühester Jugend indoktriniertes Kind kann, unabhängig vom Erreichen der Strafmündigkeit, zur Gefahr werden, wenn Erwachsene es entsprechend anleiten. Hier geheimdienstliche Erkenntnisse zu sammeln, entspricht nicht nur dem Schutzbedürfnis der Allgemeinheit, sondern könnte auch das Kind selbst schützen. Eine frühzeitige Weitergabe von Erkenntnissen über entsprechende Auffälligkeiten an Schule, Jugendämter oder auch Polizei mag im einen oder anderen Fall einen durch Radikalisierung vorgezeichneten Lebenslauf korrigieren.