Kontrolle der Zahnarztrechnungen: Dem Patienten würde es nützen
Gesetzliche Kassen wollen die Zahnärzte kontrollieren
Eigentlich könnten sich die gesetzlichen Krankenkassen in Sachen Zahnarztrechnung bequem zurücklehnen. Sie bezahlen den Festzuschuss für Implantat oder Krone. Und was der Patient darüber hinaus in einem privaten Vertrag mit seinem Zahnarzt aushandelt, muss sie nicht tangieren. Nun aber wollen sich die Kassen zum Anwalt des Patienten aufschwingen. Im Prinzip geht das in die richtige Richtung, weil es bisher kaum einer objektiven Kontrolle unterliegt, was der Zahnarzt plant und ob seine privat abgerechneten Leistungen nötig oder auch wissenschaftlich abgesichert sind.
Wie es aber aus Sicht der Zahnärzte aussehen muss, wenn sich die Kassen für den Patienten in die Schlacht werfen, ist klar: Den Medizinern werden Unregelmäßigkeiten unterstellt. Entsprechend holzt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung zurück. Die Kassen sollten sich lieber auf ihre Aufgaben konzentrieren und sich nicht „die Einsparungen aus der Zahnmedizin in die ohnehin vollen Taschen stecken“. Darin steckt auch der Vorwurf, die Kassen hätten ihre Ausgaben für die zahnmedizinische Betreuung der Patienten immer weiter zurückgefahren.
Allerdings war dies eine Folge politischer Entscheidungen. In deren Folge ist die Situation für den Patienten hinsichtlich seiner Zuzahlungen immer unübersichtlicher geworden. Dass es bei dem Eigenanteil nicht um Kleinigkeiten geht, beweist der boomende Markt privater Zahnzusatzversicherungen, die dieses Risiko abfedern. Wer sich die aber nicht leisten kann, ist im Ernstfall allein gelassen. Wer versteht schon, ob das Angebot des Zahnarztes angemessen und den drei- oder vierstelligen Preis wert ist? Wohl die wenigsten wenden sich an Stellen wie die Unabhängige Patientenberatung, um hier Klarheit zu bekommen.
Nach derzeitiger Rechtslage können die Kassen hier nicht den Kontrolleur spielen. Schließlich liegt auch in der Überprüfung des privaten Teils der Zahnarztrechnung ein hoher Kostenaufwand. Nur der Gesetzgeber kann die Kassen mit dieser Aufgabe betrauen und sie zum Anwalt der Patienten machen. Seriös abrechnende Zahnärzte müssen eine solche Begutachtung kaum fürchten. Und die anderen dürften in ihrer Rechnungsgestaltung vorsichtiger werden — im Inter-esse der Patienten.