Meinung Kritik an Umwelthilfe - Warum sich die CDU keinen Gefallen tut

Meinung · Die Regierung versucht das Diesel-Problem auf unterschiedliche Art und Weise zu lösen. Eines hat das aber nicht verhindern können: Fahrverbote. Jetzt hat die CDU den Kläger, die deutsche Umwelthilfe im Visier.

Werner Kolhoff

Foto: k r o h n f o t o . d e

Es gibt viele Versuche der Regierung, das Diesel-Problem zu lösen. Einer besteht darin, Dieselgipfel um Dieselgipfel zu veranstalten, in der Hoffnung, Zeit zu gewinnen. Der zweite sieht vor, die Grenzwerte so zu interpretieren, dass weniger Straßen gesperrt werden müssen; außerdem werden die Messstationen etwas weiter weg positioniert, damit sie weniger messen. Jedoch hat das alles Fahrverbote nicht verhindert.

Nun setzt die CDU mit einem Antrag auf ihrem Bundesparteitag zur ultimativen „Lösung“ an: Man verfolgt den Kläger, die Deutsche Umwelthilfe. Wo kein Kläger, da kein Problem. Klar, die DUH ist so etwas wie ein ökologischer Abmahnverein, sie nervt ganze Industrien mit ihren Prozessen zur Einhaltung von Umweltvorschriften. Sie ist der Albtraum jeder versteckten Abschaltautomatik. Andererseits bekommt sie immer wieder Recht, bis hin zum Bundesverwaltungsgericht. Das ist ein Problem für ihre Kritiker, ebenso wie die Tatsache, dass sie im Unterschied zum Abmahnverein keinen privaten Gewinn macht. Ihr Hauptzweck ist der Schutz der Verbraucher vor Umweltgefahren.

Das ist gemeinnützig, jedenfalls gemeinnütziger als freie Fahrt für freie Bürger, denen die Luft da draußen egal ist. Und auch gemeinnütziger als der politische Einsatz für industrielle Betrüger, die Gesetze absichtlich, jawohl absichtlich, übertreten haben.

Wieso stellt die CDU nicht auch deren Betriebsgenehmigungen in Frage, wenn sie es bei der Förderwürdigkeit der DUH tut? Ganz unabhängig davon, dass über die Gemeinnützigkeit nicht ein CDU-Parteitag entscheidet, sondern das Finanzamt, tut sich die Partei mit diesem Vorstoß im Übrigen selbst keinen Gefallen.

Denn es gibt auch Menschen außerhalb von Autos, sogar mit Wahlrecht. Und die finden ihre Interessen sowie ihre Rechtsempfinden mit so einem Beschluss womöglich nicht gut vertreten.