Meinung „Weg ist weg“ ist keine gute Strategie gegen Gefährder
Meinung · Sondersitzungen, Rücktrittsforderungen, eine Vertrauenskrise zwischen den Gewalten – was hatte die Abschiebung des tunesischen Gefährders Sami A. im Juli nicht alles nach sich gezogen. Jetzt nähert sich der Fall seinem Ende.
Also alles gut im Ergebnis?
Ein gutes Signal haben allemal die Gelsenkirchener Richter mit ihrer Aufhebung des Abschiebeverbots ausgesandt. Nachdem das Verhältnis zur NRW-Regierung so zerrüttet war, dass die Oberverwaltungsgericht-Präsidentin Richter öffentlich davor warnte, sich auf Zusagen von Behörden noch zu verlassen, hätten die Juristen darauf bestehen können, A. nach Deutschland zurückzuholen und ein von Anfang bis Ende korrektes Verfahren durchzuziehen. Aber sie hatten angekündigt, einer sogenannten Verbalnote große Bedeutung beizumessen, und daran hielten sie sich strikt. Auch wenn sie so dem FDP-Integrationsminister, den sie scharf kritisiert hatten, den Triumph einer rückwirkenden Legitimierung seines Handelns einräumen mussten.
Es ist freilich dieser Triumph, von dem kein eindeutig gutes Signal ausgeht. Einerseits ist es als Bürgerin dieses Bundeslandes beruhigend zu wissen, dass in der Regierung Menschen sitzen, die mit aller Härte die Bevölkerung vor Gefährdern schützen wollen. Aber auch bei „Null Toleranz“ muss 100 Prozent Rechtsstaatlichkeit gelten. Der aktuelle Beschluss sollte deshalb von Politikern nicht als Ermunterung verstanden werden, künftig bei Rückführungen rasch Tatsachen zu schaffen und darauf zu hoffen, dass man rechtliche Fragen schon nachträglich klären könne. „Weg ist weg“ ist keine überzeugende Strategie gegen Gefährder.
Das kann nicht unser Verständnis von Gewaltenteilung und Rechtssicherheit sein. Es muss sichergestellt sein, dass jemand, der eine behördliche Maßnahme gerichtlich überprüfen lassen will, diese Chance bekommt. Insofern sollte schon die Tatsache, dass ein Gerichtsverfahren läuft, ein Abschiebungshindernis sein. Das ist bislang nicht der Fall; die Richter müssen ausdrücklich festlegen, dass die Abschiebung vorerst nicht zu vollziehen ist. So werden wie im Fall Sami A. andauernd Menschen außer Landes gebracht, über deren Schicksal deutsche Gerichte noch entscheiden müssten – und die aus ihren Heimatländern praktisch oft kaum eine Möglichkeit haben, dieses theoretische Anrecht noch durchzusetzen.
Auch wenn es im Fall Sami A. wohl nicht den Falschen getroffen hat, wenn die Einschätzung seiner Gefährlichkeit zutrifft: Es sind exakt diese Prinzipien unserer Gesellschaft, der Glaube an die Rechte, die ein jeder Mensch hat, welche von den Terroristen attackiert werden. Auch diese Rechte müssen geschützt werden – von allen Gewalten des Staates gemeinsam.