Rente — die Quadratur des Kreises

Wer nicht privat vorsorgt, kann im Alter Probleme bekommen

Wer in diesem Jahr seinen 65. Geburtstag gefeiert hat oder noch feiert, hat Glück. Er darf am Ende seines Geburtsmonats in Rente gehen.

Ab 2012 erhöht sich die sogenannte Regelaltersgrenze stufenweise bis zum Jahr 2029. Dann geht der Jahrgang 1964 in den Ruhestand — und alle nach ihm auch mit 67.

„Die Rente ist sicher“, hat der damalige Arbeits- und Sozialminister Norbert Blüm 16 Kohl-Regierungsjahre lang versprochen. Das stimmt auch heute noch. Was die Rente aber wert sein wird, im Laufe der folgenden Jahre, das steht auf einem anderen Blatt. Darum raten alle Experten heute wie zu Blüms Zeiten, sich zusätzlich abzusichern. Wenn man denn kann.

Für die Rahmenbedingungen ist Blüms Nachfolgerin Ursula von der Leyen zuständig. Die will kommende Woche einen „Regierungsdialog Rente“ ins Werk setzen. In normalen Zeiten wäre das Arbeit genug für eine gesamte Regierungsperiode. Aber die Zeiten sind nicht normal.

Deutschland macht sich Sorgen um ganz Europa und zahlt einen hohen Preis dafür, dass es unserem Land, das vor 65 Jahren buchstäblich am Boden lag, längst besser geht als allen anderen. Wir geben Geld aus, das zwar im grenzenlosen Europa erwirtschaftet wird, uns aber schmerzhaft fehlt.

Immer weniger Deutsche zahlen in die Sozialkassen. Immer mehr Deutsche werden immer älter. Die gute, alte Rentenversicherung ist längst an ihre Grenzen gestoßen — wieder einmal. Die Rentenzahlungen halten nicht mehr Schritt mit der Einkommensentwicklung. Die Zahl der im Alter Einkommensarmen steigt — besonders unter Frauen.

Ursula von der Leyen steht eine Aufgabe bevor, die der Quadratur des Kreises gleicht. Die Rentenversicherung muss auch in Zukunft gewährleisten, dass der Generationenvertrag eingehalten wird. Dem im Arbeitsprozess Stehenden müssen frühzeitig Anreize geboten werden, über den Rentenbeitrag hinaus Geld sicher zurückzulegen.

Jede Idee ist es wert, bedacht zu werden. Sie muss nur gerecht sein. Wer besitzt, soll abgeben. Wer vorgesorgt hat, muss sich verlassen können, dass sein Besitzstand gewahrt bleibt. Wer in Not lebt, muss eine Grundsicherung erhalten. Das ist bei uns der Fall. Es ist nicht Aufgabe des Staates, alle Bürger gleich zu machen — auch nicht im Alter.