Klare Regeln für den Landtag

Die Zulagen für Abgeordnete sind rechtswidrig

Politiker und Geld — das ist eine höchst heikle und leider auch manchmal klebrige Geschichte. Nicht nur, aber eben auch wegen der Höhe ihrer Bezüge und den sogenannten Nebengeräuschen, vor allem der Altersvorsorge. Noch immer ist es so, dass politische Hinterbänkler in wenigen Jahren Pensionsansprüche erwerben können, für die zum Beispiel ein Maurer mehr als 100 Jahre arbeiten müsste. Da ist vieles aus dem Ruder gelaufen. Auch der Hinweis auf die noch viel höheren Managergehälter und -abfindungen hilft da nur bedingt, da es sich bei den Diäten um Steuergelder handelt.

Transparenz und Bescheidenheit sind also geboten, auch im Landtag müssen sie angemahnt werden. Dabei hat man dort eigentlich schon die Hälfte des Weges geschafft. Denn die Diätenfrage ist hier vorbildlich geregelt. Es gibt einen Betrag, mit dem der normale Abgeordnete auskommen und sich krankenversichern und auch die Altersvorsorge bestreiten muss. Dubiose steuerfreie Zuschläge — in vielen anderen Parlamenten noch üblich — entfallen, auch die Auswüchse bei der Pension gibt es hier nicht mehr. Zu solch einem Schritt mag sich der Bundestag immer noch nicht aufraffen, allen Sonntagsreden zum Trotz.

Und doch muss auch NRW nachbessern. Das völlig willkürliche und unübersichtliche System der Zuschläge für Funktionsträger gehört abgeschafft. Natürlich muss ein Fraktionschef mehr bekommen als andere, auch die Fraktionsgeschäftsführer leisten deutlich mehr als der Durchschnittsabgeordnete. Aber 2500 Euro im Monat zusätzlich für einen Fraktionsvize, oder gar 300 Euro für einen Fachpolitiker, sind eindeutig zu viel.

Eigentlich darf man doch davon ausgehen, dass jeder gewählte Mandatsträger motiviert genug ist, das Beste für die Bürger zu leisten — das nämlich verlangt sein Eid. Wenn es aber Zusatzleistungen für Leistungsträger geben soll, muss dies klar in einem Gesetz geregelt werden. Das verlangt das Bundesverfassungsgericht schon seit vielen Jahren. Jetzt wird das Geld nach Gutsherrenart verteilt. Der Unterschied: Der Gutsherr hatte keine Steuergelder zu verteilen.

Der Landtag NRW sollte auch hier zum Vorbild werden und klare Regeln schaffen. Andere müssen nachziehen.