Meinung Wahlrechtsreform für Behinderte - ein heilsamer Druck aus Karlsruhe

Meinung | Berlin · Die Regelungen zum Wahlrechtsausschluss für Behinderte sind verfassungswidrig. Karlsruhe verlangt nun eine Wahlrechtsreform - ein heilsamer Druck. Ein Kommentar.

Stefan Vetter.

Foto: k r o h n f o t o . d e

Papier ist geduldig. Das zeigt sich auch bei der UN-Konvention über die Rechte von Behinderten. Rund ein Jahrzehnt ist es bereits her, dass sich auch Deutschland zu dieser internationalen Vereinbarung bekannte. Aber bestimmte Konsequenzen lassen immer noch auf sich warten. Nun hat Karlsruhe die Sache wieder einmal in die Hand nehmen müssen. Der geltende Wahlausschluss für viele Behinderte, so befanden die Richter, verträgt sich zum Teil überhaupt nicht mit dem Grundgesetz und damit auch nicht mit dem Geist der UN-Behindertenrechtskonvention. Zwar haben Union und SPD das Problem erkannt. Dafür spricht ihre aktuelle Koalitionsvereinbarung. Doch schien der löbliche Vorsatz fast schon wieder im Sande zu verlaufen. Da ist es gut, wenn jetzt auch Karlsruhe Druck macht.

Dass die von den obersten Richtern angemahnten Änderungen schon bei der Europawahl Ende Mai greifen könnten, wie es der Behindertenbeauftragte fordert, ist allerdings kaum zu erwarten. Dazu ist die Materie zu kompliziert. Das gilt vor allem für die höchstrichterliche Vorgabe, auch schuldunfähige Straftäter nicht pauschal vom Wahlrecht auszuschließen. Man stelle sich nur vor, ein mehrfacher Mörder gilt als unzurechnungsfähig, er darf aber wählen gehen. Das ist kaum vermittelbar. Schon gar nicht den Angehörigen der Opfer.

Die gesetzgeberische Kunst wird deshalb darin bestehen, entsprechende Maßstäbe festzulegen – und zwar „realitätsgerecht“, wie es die Richter formuliert haben. Klar ist auch, dass viele Behinderte, die jetzt nicht wählen können, auf Hilfen bei ihrer Stimmabgabe angewiesen sein werden. Das wirft das Problem einer möglicherweise missbräuchlichen Einflussnahme Dritter auf.

Freilich hätte man für all das auch schon Lösungen haben können, wäre die UN-Behindertenrechtskonvention im politischen Berlin von Anfang an ernst genommen worden.