Bankräuber muss neun Jahre in Haft

Anschließend kommt der 36-Jährige in Sicherungsverwahrung. Nur eine Therapie im Gefängnis könnte ihn noch davor bewahren.

Burscheid/Wuppertal. Der 36-jährige Solinger, der im vergangenen Jahr zwei Sparkassen in Solingen und eine in Burscheid überfallen hatte, ist gestern zu neun Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. In vier Verhandlungstagen hatte der gelernte Koch die Taten vor dem Landgericht Wuppertal eingeräumt.

Außerdem gilt als erwiesen, dass er sich mit gefälschten Papieren einen teuren Mercedes zum Weiterverkauf ergaunert hatte.

Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre und Sicherungsverwahrung gefordert, die Verteidung keinen Antrag bezüglich des Strafmaßes gestellt. Allerdings hatte sich der Anwalt des 36-Jährigen dafür ausgesprochen, seinen Mandanten noch einmal ohne Sicherungsverwahrung davonkommen zu lassen.

Die Schwurgerichtskammer kam zu dem Urteil, weil der Mann alle Überfälle mit einer scharfen Waffe ausgeführt und in zwei Fällen in den Boden beziehungsweise in die Decke geschossen hatte.

Er sei, so der Vorsitzende Richter, womöglich von weit Schlimmerem als einem bloßen Überfall ausgegangen: Dass er Kabelbinder bei sich und eine kugelsichere Weste getragen hatte, lege den Verdacht nahe, dass er auch eine Geiselnahme und einen Schusswechsel in Kauf genommen hatte.

"Wenn ich nicht ein Blutbad in einer Bank anrichten will, dann entsichere ich die Waffe erst gar nicht", so der Richter. Allerdings wirkten sich die Entschuldigung des Mannes an seine Opfer sowie das Geständnis mildernd auf die Strafzumessung aus. "Ich möchte noch zum Ausdruck bringen, dass ich mich gegenüber den Bankangestellten, ganz besonders aber den Kunden gegenüber entschuldige", sagte der Solinger im letzten Wort noch einmal.

Zweifel hatte das Gericht an Teilen der Aussage. So folgten die Richter der Auffassung der Staatsanwaltschaft, der Angeklagte habe sich in eine Schutzbehauptung geflüchtet, als er sagte, er habe die Überfälle begangen, um Schulden bei brutalen Glücksspielern begleichen zu können. Sie hätten, so der 36-Jährige, ihn und seine Familie bedroht.

Diese Darstellung sei unglaubwürdig, so die Kammer, weil ein von ihm geschildertes Roulettespiel technisch gar nicht so habe ablaufen können, er die Bedroher nicht vor Gericht benannt habe und die Bedrohung gegen seine Familie plötzlich nicht mehr bestanden habe.

Stattdessen, so die Urteilsbegründung, sei das Tatmotiv im Wesen des Angeklagten zu finden: Schon als Kind von der Mutter unter massiven Leistungsdruck gesetzt, sei er mit seinem schwierigen Leben schlichtweg überfordert gewesen.

Weil dieses Problem bislang nicht therapiert worden sei, seien weitere Taten nicht auszuschließen. Das zeige sein langes Vorstrafenregister sowie die Tatsache, dass er zur Zeit der Überfälle unter zweifacher Bewährung auf freiem Fuß gewesen sei.

Aufgrund der durch einen Gutachter festgestellten psychischen Störung habe die Kammer die Sicherungsverwahrung anordnen müssen. Allerdings: "Wenn Sie in Haft eine Therapie machen, müssen Sie die Sicherungsverwahrung vielleicht gar nicht antreten", sagte der Richter.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.