Drei Gemeinden unter einem Hut
Seelsorgebereiche: Die Zusammenfassung von Burscheid, Altenberg und Odenthal ist im Erzbistum beschlossene Sache.
Burscheid. Aus dem Vorschlag ist Gewissheit geworden: Die drei katholischen Gemeinden von Burscheid, Altenberg und Odenthal werden in einem Seelsorgebereich zusammengefasst. Diese Entscheidung des Kölner Erzbischofs Joachim Kardinal Meisner hat Generalvikar Dominik Schwaderlapp der Burscheider Gemeinde mitgeteilt.
Damit verliert Burscheid, bisher einer der kleinsten Seelsorgebereiche des Erzbistums, seine pastorale Eigenständigkeit. Der Seelsorgebereich Odenthal/Bechen/Altenberg wird aber nicht geschlossen mit Burscheid zusammengelegt: Bechen soll künftig Kürten zugeschlagen werden.
Der neue Seelsorgebereich umfasst dann etwa 12 000 Katholiken: 5200 in Burscheid, 4100 in Odenthal und 2800 in Altenberg. Die Umsetzung erfolgt bereits zum 1. Januar 2008. Hintergrund der Entscheidung ist der Wille des Bistums, die Zahl der Seelsorgebereiche von derzeit 221 auf 180 zu reduzieren, weil es wegen des Priestermangels und der zunehmenden Überalterung der Pfarrer nicht mehr genug Geistliche mit Leitungskompetenz gibt.
Noch ist aber keine Entscheidung gefallen, wer die Leitung des neuen Seelsorgebereichs übernehmen soll: Kreisdechant Klaus Anders (Odenthal), Mosignore Johannes Börsch (Altenberg) oder der Burscheider Pfarrer Markus Höyng. Hier werden die Weichen voraussichtlich erst kurz vor dem Jahreswechsel gestellt.
Der Stellenplan soll von der Zusammenlegung unberührt bleiben. Das heißt: Es wird weiter drei Pfarrer geben. Allerdings würde Pfarrer Höyng Burscheid verlassen und an anderer Stelle Leitungsfunktion übernehmen, wenn er nicht hier die Leitung übertragen bekommt. Für ihn käme dann Ersatz.
Im kommenden Jahr sollen alle bisherigen Gremien der Gemeinden noch weiterbestehen. Ab 2009 wird das anders: Mit der Wahl im Frühjahr 2009 wird es unabhängig von der Frage, ob die Gemeinden fusioniert sind oder nicht, nur noch einen gemeinsamen Pfarrgemeinderat pro Seelsorgebereich geben. Er berät die Pfarrer in pastoralen Fragen.
Für den Fall, dass die Gemeinden nicht fusioniert sind, behält jede zwar ihren Kirchenvorstand. Er wird dann aber nur noch für die jeweiligen Gebäude und Liegenschaften, also den Besitz der einzelnen Gemeinde zuständig sein. Alle Rechts-, Finanz- und Personalfragen übernimmt in dem Fall ein übergeordneter Kirchengemeindeverband für den gesamten Seelsorgebereich.