Gasnetz bleibt im Besitz der Stadtwerke

Stadteigene Tochter setzt sich gegen Mitbewerber durch.

Burscheid. Die Burscheider Stadtwerke haben auch für die nächsten 20 Jahre die Konzession, das Erdgasnetz in Burscheid zu betreiben. Der entsprechende Vertrag zwischen der Stadt und ihrer 100-prozentigen Tochter wurde am Donnerstag im Rathaus unterschrieben.

Neben den Stadtwerken hatte sich ein zweiter Energieversorger um die Konzession beworben. Hätte er von der Stadt den Zuschlag erhalten, wäre es in der Folge zu Verkaufsverhandlungen mit den Stadtwerken über das Gasnetz gekommen. Doch der Rat stimmte am 11. Dezember vergangenen Jahres in nichtöffentlicher Sitzung für die erneute Vergabe der Konzession an die Stadtwerke. Diese bleiben somit auch weiter Eigentümer des Burscheider Gasnetzes.

Seit das EU-Recht und in der Folge das deutsche Energiewirtschaftsgesetz den Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt forcieren wollen, müssen Vertrieb und Netzbetrieb getrennt sein: bei größeren Unternehmen mit über 100 000 Zählern durch eine eigene Netz-GmbH, bei kleineren Betrieben wie den Stadtwerken mit ihren 5800 Gaszählern in Burscheid durch eine interne Entflechtung (Unbundling). So gibt es bei den Stadtwerken eine buchhalterische Trennung von Vertrieb und Netz, 13 Mitarbeiter, die nur für den Netzbetrieb arbeiten, und die Vorgabe, dass der Vertrieb nicht von Informationen aus dem Netzbereich profitieren darf.

Auch die von der Regulierungsbehörde festgelegten Netzentgelte muss der Vertriebspart der Stadtwerke durch eine interne Verbuchung an die Netzsparte abführen. Der Netzbetrieb ist dabei eine lukrative Sparte: Auch wenn die Entgelte nicht selbst bestimmt werden dürfen, ermöglicht die Berechnung der Regulierungsbehörde den Betreibern eine solide Gewinnspanne.

Der seit 1997 bestehende alte Konzessionsvertrag war im März 2012 vom Rat vorzeitig zum Jahresende gekündigt worden. Hintergrund ist eine befürchtete Verschärfung der Ausschreiberegularien, die künftig womöglich eine europaweite Ausschreibungspflicht zur Folge haben könnte.

Bei der Entscheidung zwischen den Anbietern gelten gesetzlich vorgeschriebene Kriterien. Es geht unter anderem darum, wie preisgünstig, kundennah, effizient und umweltverträglich ein Angebot ausfällt. In die Bewertung muss auch eine externe fachliche Überprüfung einfließen, in diesem Fall durch eine Krefelder Wirtschaftsberatung.

„Ich bin froh, dass mit dieser Entscheidung die örtliche Wirtschaft gestärkt wird und Arbeitsplätze erhalten bleiben“, kommentiert Bürgermeister Stefan Caplan die Ratsentscheidung.