Hohe Strafe für Überfall in Hilgen gefordert

Tankstellen-Räuber muss eine Entziehungskur machen. Sein Komplize ist frei.

Burscheid/Köln. Entsetzt stöhnen einige Zuschauer im Saal 29 der 3. Großen Starfkammer des Kölner Landgerichts auf. Gerade hat die Staatsanwältin ihr Strafmaß für die beiden Räuber bekannt gegeben, die Ende vergangenen Jahres einige Tankstellen in der Region überfallen haben.

Der Leverkusener Heinz Josef L., dessen Verwandte im Zuschauerraum sitzen, soll für sechs Jahre hinter Gitter. Dass er für seine Taten ins Gefängnis kommen könnte, daran hat der Lkw-Fahrer nicht gedacht. "Ich habe doch nur im Auto gesessen. Weit weg von allem", sagte er immer wieder während des Prozesses. Er habe Daniel A. doch nur zu den Tankstellen gefahren und ihm Unterschlupf gewährt.

Daniel A., der im Drogenrausch zwölf Tankstellen überfallen hat, darunter auch im Alleingang eine in Hilgen, soll für acht Jahre eingesperrt werden. Ein besonders hohes Strafmaß setzte die Staatsanwältin für den Überfall auf die Aral-Tankstelle am Dünweg an. "Der Angeklagte hat innerhalb weniger Stunden zwei Tankstellen überfallen. Deshalb fordere ich pro Tat fünf Jahre und nicht wie bei den anderen Überfällen dreieinhalb." Verschärfend käme hinzu, dass Daniel A. wegen Bankraubes einschlägig vorbestraft sei und dass bei den Opfern psychische Schäden entstanden seien.

Nicht nur der Strafverteidiger von Daniel A., der aus dem Fernsehen vielen bekannte Rechtsanwalt Uwe Krechel, empfand das Strafmaß als zu hoch. Auch Verteidiger Kai Röhrig empfahl in seinem Plädoyer ein geringeres Strafmaß für seinen Leverkusener Mandanten. "Er hat sich 504 Monate seines Lebens richtig verhalten und nur einen Monat falsch gehandelt. Wenn er Daniel A. nicht kennen gelernt hätte, dann hätten wir auch in den nächsten 42 Jahren nichts von ihm gehört."

So ähnlich sah es auch die 3. Große Strafkammer. Der Haftbefehl gegen den Leverkusener wurde aufgehoben. Denn die Richter sahen in Heinz Josef L. nicht mehr als einen Helfer. Und nicht, wie die Staatsanwältin, einen Mittäter. Zwar wurde er wegen Beihilfe zu schwerer räuberischen Erpressung zu einer Strafe von fünf Jahren verurteilt, konnte das Gericht jedoch als freier Mann verlassen. Er verbüßt seine Strafe im offenen Vollzug.

Daniel A. wird die nächsten dreieinhalb Jahre in einer Entzugsklinik verbringen. Ob er danach wegen einer Reststrafe noch ins Gefängnis muss, blieb unklar. Ihm wurde schwere räuberische Erpressung zur Last gelegt.