Leichte Sprache für den Kreis
Neue, verständlichere Broschüren erklären die Verwaltung.
Burscheid. Mitteilungen, Formulare und Broschüren von Behörden bestechen fast immer durch eine Sprache, die juristisch korrekt und „gerichtsfest“ ist, aber oft unverständlich und formalistisch. Daran scheitern insbesondere Menschen mit Behinderungen. Für Menschen mit Lernschwächen und geistigen Beeinträchtigungen hat der Rheinisch-Bergische Kreis jetzt die erste Broschüre in „leichter Sprache“ veröffentlicht.
„Was macht die Kreis-Verwaltung?“, lautet der Titel. Die verständliche Antwort: „Die Kreisverwaltung ist in Bergisch Gladbach. Die Kreisverwaltung ist ein großer Betrieb mit vielen Büros. Dort arbeiten 750 Menschen. Sie heißen Mitarbeiter. Mitarbeiter schreiben Briefe, wenden Gesetze an und beraten Menschen.“
So werden auf knapp 20 Seiten Aufbau und Funktion der Verwaltung erklärt: Nur Haupt-, keine Relativsätze, nur eine Sinneinheit pro Satz, Komposita wie Kreisverwaltung werden grundsätzlich mit Bindestrich geschrieben.
„Inklusion hat viel weitere Dimensionen, als uns bewusst ist“, sagt Willi Palm von der Inklusionsgeschäftsstelle des Kreises. Nicht nur in Schulen, auch in allen anderen Lebensbereichen müssen sich Behinderte auch in Zukunft eigenständig zurechtfinden können. Deshalb werde in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen das Projekt ausgeweitet.
Der Kreis hat sich als Erster in Nordrhein-Westfalen daran gemacht, bestimmte Broschüren und Formulare in „Leichte Sprache“ zu übersetzen: alles zum Thema Elterngeld, Betreuungsrecht, Schwerbehindertenangelegenheiten oder Fördermittel.
„Jeder Mensch hat ein Grundrecht auf Information“, sagt etwa Ella Sebastian vom Büro für „Leichte Sprache“ der Lebenshilfe Köln, die an dem Projekt beteiligt ist. Ella Sebastian hat Willi Palm und seine Kollegin Alexandra Geik in „Leichter Sprache“ unterrichtet. „Aber leicht ist es nicht, komplizierte juristische Zusammenhänge nach den Regeln der leichten Sprache zu formulieren“, gibt Geik unumwunden zu. Nur die Sprache sei schließlich leicht, das Niveau des Gegenstandes nicht. Alle Broschüren so zu formulieren, ist nicht vorgesehen — sie sollen „gerichtsfest“ sein.
Die Broschüre liegt in den Rathäusern aus.