Einschränkungen ab Montag Corona-Regeln: Hier weicht NRW von den Bund-Länder-Beschlüssen ab

Düsseldorf · Die Corona-Schutzverordnung in NRW weicht offenbar in einigen Punkten von den Bund-Länder-Beschlüssen ab. Die wichtigsten Infos dazu im Überblick.

Köln: Das Schild mit dem Schriftzug "Lockdown" hängt im Schaufenster eine Kaufhauses. Bei den Regeln in NRW gibt es offenbar Besonderheiten.

Foto: dpa/Oliver Berg

Nordrhein-Westfalen weicht bei den verschärften Corona-Schutzmaßnahmen in einigen Punkten von den Vereinbarungen mit dem Bund und den anderen Ländern ab. Ein Überblick.

Bei Corona-Kontaktbeschränkungen wird in NRW nicht auf private Treffen eingegangen

Bei den Kontaktbeschränkungen auf einen Haushalt und eine weitere Person werden zu betreuende Kinder in NRW nicht mitgezählt. Zu den Kontaktbeschränkungen heißt es in der NRW-Verordnung: Im öffentlichen Raum dürfe der Mindestabstand von 1,5 Metern unterschritten werden „beim Zusammentreffen von Personen eines Hausstandes mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand, die von zu betreuenden Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden kann“. Auch Umgangsrechte für Scheidungskinder, Betreuung und Bildung sind von der Beschränkung auf einen Hausstand und eine weitere Person ausgenommen. Partys und vergleichbare Feiern sind generell weiter untersagt.

Nach Darstellung der Bundesregierung sollen private Zusammenkünfte grundsätzlich nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt sein. „Das gilt auch für den Aufenthalt in der Öffentlichkeit. So sieht es der gemeinsame Beschluss von Bund und Ländern vor“, heißt es zu den angestrebten Regeln im Bereich des öffentlichen Lebens. Verbindliche Geltung hätten dabei allerdings immer die Corona-Schutzverordnungen der einzelnen Bundesländer. Der private Raum wird in der NRW-Coronaschutzverordnung nicht genannt. Das kritisierte am Freitag die NRW-SPD, die darin ein „Schlupfloch“ sieht, das größere Treffen im privaten Bereich möglich macht.

15-Kilometer-Regel wird in neuer Corona-Schutzverordnung in NRW nicht erwähnt

Die neue ab Montag geltende Verordnung für das rund 18 Millionen Einwohner zählende Bundesland enthält keine Begrenzung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer für Einwohner in extremen Corona-Hotspots.

Kreise und kreisfreie Städte, in denen die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen pro 100 000 Einwohner über der Marke 200 liegt, könnten im Einvernehmen mit dem Landesgesundheitsministerium zusätzliche Schutzmaßnahmen anordnen. Konkrete Maßnahmen werden dabei nicht benannt. Nach Angaben eines Ministeriumssprechers kann dazu auch die 15-Kilometer-Regel gehören, die betroffene Kreise und kreisfreie Städte dann in eigenen Verfügungen regeln müssten.

Dagegen heißt es bei den Informationen der Bundesregierung zu den jüngsten Bund-Länder-Beschlüssen vom Dienstag im Internet: „Bei besonders extremen Infektionslagen mit einer Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern in einer Woche soll von den Ländern der Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort herum eingeschränkt werden, sofern kein triftiger Grund vorliegt.“

Arbeitgeber in NRW sollen Homeoffice-Möglichkeiten im Corona-Lockdown ausbauen

Arbeitgeber werden in der Landesverordnung dazu aufgerufen, Möglichkeiten zum Homeoffice weiter auszubauen. Außerdem bleiben Betriebskantinen und Mensen überwiegend geschlossen. Ebenfalls ab dem kommenden Montag gilt in NRW eine neue Coronabetreuungsverordnung. Beide Verordnungen des Landes sind befristet bis zum 31. Januar.

„Gemeinsam werden wir diese Prüfung bestehen“, erklärte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Freitag in einer Mitteilung zu der neuen Verordnung. „Die gute Nachricht ist, dass wir das exponentielle Wachstum der Infektionen brechen konnten und nach wie vor Kapazitäten in den Intensivstationen unserer Krankenhäuser haben.“ Zur Wahrheit gehöre aber leider auch: „Wir haben es trotz der Entbehrungen der letzten Wochen nicht geschafft, die Infektionszahlen so zu senken, dass wir den Lockdown aufheben können.“ Er dankte den Bürgern: „Danke für Ihre Geduld und Ihre große Disziplin.“

(dpa)