Anklage in greifbarer Nähe

Nachdem die Hauptverdächtigen im Rotlichtskandal im Herbst nach und nach aus der Untersuchungshaft auf freien Fuß gesetzt wurden, stellte sich für viele eine Frage: Reichen die Beweise etwa nicht für eine Anklage?

Offensichtlich schon. Anders ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts nicht zu deuten. Hätte das Gericht gegenteilig entschieden, hätte eine Klärung des Betrugsskandals wohl auf wackeligen Füßen gestanden. Jetzt, mit dieser Rückendeckung, dürfte ein Prozess um die Machenschaften an der Rethelstraße in greifbare Nähe rücken.