Offensichtlich schon. Anders ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts nicht zu deuten. Hätte das Gericht gegenteilig entschieden, hätte eine Klärung des Betrugsskandals wohl auf wackeligen Füßen gestanden. Jetzt, mit dieser Rückendeckung, dürfte ein Prozess um die Machenschaften an der Rethelstraße in greifbare Nähe rücken.