Düsseldorf Brutaler Party-Einsatz: Haft für Polizisten?
Staatsanwaltschaft hält Einsatz eines C-Rohrs für gefährliche Körperverletzung. Zwei Strafbefehle beantragt.
Düsseldorf. Im August 2014 kam ein unglaubliches Video an die Öffentlichkeit: Es zeigt einen Polizeieinsatz mit einem C-Rohr der Feuerwehr in einer Wohnung am Höherweg. Dabei werden Partygäste von Wasserstrahlen regelrecht aus den Sesseln geschleudert. Außerdem sieht man einen Beamten, der Reizgas gegen zwei junge Männer einsetzt. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Strafbefehle gegen zwei am Einsatz beteiligte Polizeibeamte beantragt. Wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt sollen sie zu Bewährungsstrafen verurteilt werden. Partygäste sitzen friedlich auf der Couch und trinken Bier.
Die Musik ist aus, stattdessen hört man ein irritierendes Geräusch — es ist eine Flex, mit der gerade die Wohnungstür aufgeschnitten wird. Dann kehrt für ein paar Sekunden Stille ein. Die Ruhe vor dem Sturm. Augenblicke später verwandelt sich die Wohnung in ein Schlachtfeld. „Polizei, rauskommen“, fordert eine Stimme. Im selben Moment wird Hans K. (55) von einem Wasserstrahl aus dem Sessel gehoben. Die volle Kraft des C-Rohrs trifft auch die Party-Gäste auf der Couch, ein Beamter sprüht Pfefferspray auf die wehrlosen Männer. Szenen aus einem Video, das heimlich per Laptop bei einem Polizeieinsatz aufgezeichnet wurde.
Dabei begann alles ganz harmlos mit einer Ruhestörung. Hans K. und ein 29-Jähriger hatten vor dem Haus am Höherweg eine Auseinandersetzung mit dem Ordnungsamt. Angeblich sollen sie zwei Mitarbeiter nicht in die Wohnung gelassen und auch beschimpft haben. Das Verfahren vor dem Amtsgericht wegen Widerstands gegen die beiden Männer wurde inzwischen eingestellt, gegen Zahlung von 350 Euro bzw. 70 Arbeitsstunden. Erst danach entschieden sich die Betroffenen, mit dem Video an die Öffentlichkeit zu gehen. Da an dem Einsatz sehr viele Personen beteiligt waren, zogen sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft lange hin. Es war auch sehr schwierig, die Personalien der Polizeibeamten festzustellen, die in dem Video kaum zu erkennen sind. Am Ende hat die Staatsanwaltschaft nur Strafen gegen zwei Beamte beantragt.
Für einen 35-jährigen Polizeioberkommissar wurden neun Monate Haft auf Bewährung festgesetzt. Nachdem die Wohnung durch Kräfte der Feuerwehr zwangsweise geöffnet worden war, habe er „grundlos“ den mitgeführten Feuerlöschschlauch gegen zwei Geschädigte gerichtet und sie „im Gesicht und am Körper empfindlich getroffen“. Im Kinderzimmer soll er vier weitere Partygäste mit dem Wasserstrahl verletzt haben. Acht Monate Haft auf Bewährung fordert die Staatsanwaltschaft für einen 39 Jahre alten Polizeibeamten. Er habe bei dem Einsatz „grundlos und weisungswidrig“ Reizgas gegen Hans K. und einen weiteren Gast eingesetzt. Die beiden erlitten dadurch Atembeschwerden und ein schmerzhaftes Brennen auf der Haut und in den Augen. Was bedeutet ein Strafbefehl? Eigentlich dient er dazu, unnötige Prozesse zu vermeiden. Verfahren werden praktisch schriftlich erledigt, ohne dass eine Gerichtsverhandlung stattfinden muss. Das funktioniert allerdings nur, wenn die Angeklagten die Strafe akzeptieren und keinen Einspruch einlegen. Sonst kommt es doch zu einem Prozess. Allerdings: Die Strafbefehle der Staatsanwaltschaft gegen die beiden Polizisten sind vom Amtsgericht noch nicht unterzeichnet worden.