Klage Gericht lehnt Klage gegen späte Landungen am Flughafen Düsseldorf ab

Münster/Düsseldorf. Nächtliche Landungen auf dem Flughafen Düsseldorf werden vorerst nicht weiter eingeschränkt. Das Oberverwaltungsgericht in Münster lehnte eine von Anwohnern beantragte Rücknahme entsprechender Genehmigungen am Mittwoch ab.

Derzeit gibt es eine Genehmigung für 33 Landungen in den späten Abendstunden.

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Die Kläger hatten gefordert, die vor Jahren gegebene Erlaubnis zusätzlicher Landungen zwischen 22 und 23 Uhr rückgängig zu machen. Derzeit gibt es eine Genehmigung für 33 Landungen in dieser Zeit. Die Kläger argumentierten, dass Deutschlands drittgrößter Flughafen damals einen zu großen Bedarf angemeldet habe. Die beantragten Abfertigungszeiten für die Fluglinien würden heute gar nicht genutzt. Nordrhein-Westfalens oberste Verwaltungsrichter aber sahen das anders.

Die damalige Planung sei auch im Nachhinein nicht zu beanstanden, und die Bedingungen hätten sich nicht derart geändert, dass die Genehmigung zurückgezogen werden müsste. Auch hätten keine „evidenten Fehleinschätzungen der gesundheitlichen Auswirkungen des Flugverkehrs und der Maßnahmen zum Schutz vor Fluglärm vorgelegen“, stellte das Gericht fest. Die Revision gegen die Entscheidung wurde nicht zugelassen. Dagegen können die Kläger Nichtzulassungsbeschwerde einlegen, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.