Gerichtsprozess Busfahrer kündigt aus Rache Job des Ex und zersticht dessen Autoreifen

Düsseldorf · Ein Busfahrer muss sich vor Gericht verantworten. Doch Teile der ihm vorgeworfenen Tat sollen nur ein Missverständnis sein.

 Busfahrer Hendrik B. auf der Anklagebank.

Busfahrer Hendrik B. auf der Anklagebank.

Foto: Barbara Kirchner

Für seine verschmähte Liebe wollte sich Busfahrer Hendrik B. (49/Namen geändert) rächen: Er rammte ein Messer in die Reifen vom Auto seines Opfers und schrieb einen bösen Kündigungsbrief an dessen Chef. Deshalb stand Hendrik B. vor Gericht.

Erst vor kurzer Zeit war sein Lebenspartner verstorben. Da lernte er Stefan K. kennen. „Ich fasste Vertrauen. Und dachte, er wäre etwas Besonderes. Aber er hat mich nur ausgenutzt und mich sehr verletzt. Dabei hätten wir über alles reden können.“

Diese Erkenntnisse kamen ihm, als Stefan K. mal eine Verabredung absagte. „Ich hatte ihm eine Halskette besorgt und war schon unterwegs zu ihm.“ Da sah er, wie Stefan K., der angeblich keine Zeit hatte, das Haus verließ und mit dem Auto einen anderen Mann abholte.

„Das hat mich so zurückgeworfen.“ In seiner Wut schrieb Hendrik B. einen Brief an den Arbeitgeber von Stefan K., unterschrieben mit dessen Namen kündigte er den Job. Grund: Er habe psychische Probleme und sei an HIV erkrankt. Auf Nachfrage der Richterin meinte Hendrik B.: „Ich bin davon ausgegangen, dass das so ist. Er hatte schließlich immer ungeschützten Verkehr.“

Aber der Brief hätte nie das Haus verlassen dürfen. „Ich habe meiner Schwiegermutter gesagt, sie solle die Post weg bringen. Allerdings nicht diesen Brief. Der sollte ins Altpapier. Aber die alte Dame hat das wohl falsch verstanden.“

Das mit den zerstochenen Reifen  gab er zu. „Das war gar nicht so einfach. Ich bin dabei abgerutscht und habe mich selbst an der Hand verletzt.“ Der Wagen stand auf dem Firmengelände. Und das war mit Kameras überwacht. So dass der Übeltäter schnell überführt war. Wie die Sache mit dem Brief wirklich ablief, will die Richterin jetzt prüfen und die Schwiegermutter als Zeugin laden. BK