Handyshops in Düsseldorf Gefälschte Unterschriften und Fake-Mails – die Mobilfunk-Maschen

Düsseldorf · Mit Internetproblemen in den Laden, mit drei gefälschten Verträgen wieder raus – das ist kein Einzelfall, warnt die Verbraucherzentrale.

Auf dem Telekommunikationsmarkt wird aus Sicht der Verbraucherschützer „viel Unfug getrieben“.

Auf dem Telekommunikationsmarkt wird aus Sicht der Verbraucherschützer „viel Unfug getrieben“.

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Immer wieder hatte sie Probleme mit dem W-Lan. Doch an der Hotline riet man der 72-jährigen Düsseldorferin nur, den Router aus- und einzuschalten. Weil das nichts brachte, suchte sie Hilfe in einem Laden. Die Schaufenster des Mobilfunkshops in Bilk ließen sie glauben, dass es sich um einen Laden ihres Anbieters handelte. Als sie das Geschäft wieder verließ, liefen drei neue Verträge auf ihren Namen, ohne dass sie davon etwas wusste. Was ist da passiert?

Der Mitarbeiter, berichtet die 72-Jährige, konnte ihr bei den Internetproblemen nicht helfen. Stattdessen bot er ihr einen Wechsel zu einem anderen Anbieter an. „Ich habe klar gesagt, dass ich das nicht möchte“, sagt die Düsseldorferin. Sie habe den Laden verlassen, ohne etwas zu unterschreiben. „Dann begann der Terror.“ Per Post bekam sie Router und Anschlusstermine für ihre vermeintlichen Verträge zugeschickt. Mehrfach kehrte sie in den Shop zurück, schrieb an den alten und neuen Anbieter. „Irgendwann wusste ich keinen Rat mehr und bin zur Verbraucherzentrale gegangen.“

Beraterin Hanna Bouazo forderte die Vertragsunterlagen an und fand heraus: Jemand hatte die Unterschrift der 72-Jährigen gefälscht und ihr drei Verträge untergeschoben, einen für Mobilfunk sowie zwei Internetverträge für ein Vorder- und ein Hinterhaus, das es gar nicht gibt.

„Ein trauriger und leider typischer Fall“, sagt Sebastian Dreyer, Leiter der Verbraucherzentrale in Düsseldorf.

Mobilfunkshops beschäftigen Verbraucherschützer oft

Ein großer Teil aller Fälle, die die Verbraucherschützer bearbeiten, drehen sich um Telekommunikation. „Das ist ein Markt, in dem aus Sicht des Verbraucherschutzes viel Unfug getrieben wird.“ Ein immer wiederkehrendes Thema: die Mobilfunkshops.

Immer häufiger komme es vor, dass in den Geschäften Unterschriften gefälscht oder Fake-E-Mail-Adressen für vermeintliche Verträge erstellt würden. Hunderte Fälle aus diesem Bereich haben die Berater der Verbraucherzentrale in Düsseldorf im vergangenen Jahr bearbeitet.

Die Kunden gingen – so wie die 72-jährige Düsseldorferin – mit einem bestimmten Anliegen in den Laden und kämen mit ganz anderen Produkten wieder heraus. „Viele wissen gar nicht, was sie da gekauft haben“, sagt Beraterin Hanna Bouazo. Das könne am Provisionsdruck der Vertreiber liegen, vermutet Dreyer. Allzu oft werde aber mit unlauteren Mitteln gearbeitet, die auch strafrechtlich relevant sind, zum Beispiel mit Urkundenfälschung.

Die Verbraucherschützer raten, tendenziell eher in einen Vertragsshop der Anbieter zu gehen, etwa von Vodafone oder der Telekom. Dort sei der Vertriebsdruck etwas geringer. Bei dem Laden in Bilk handelte es sich um einen sogenannten Multishop, der mehrere Marken vertreibt. Diese seien nicht generell unseriös, bieten den Kunden aber weniger Sicherheit.

Vorsicht geboten sei auch in anderen Bereichen der Telekommunikation. So bearbeite die Verbraucherzentrale immer wieder Fälle von Leistungsstörungen bei Anbietern, etwa wenn ständig das Internet ausfällt oder die gebuchten Bandbreiten nie erreicht werden. Wenn das nachweisbar ist, zum Beispiel mit Messgeräten, können die Kunden von einem Minderungsrecht Gebrauch machen oder früher aus dem Vertrag aussteigen.

Regelmäßig haben die Berater der Verbraucherzentrale auch mit In-App-Käufen durch Kinder und Jugendliche zu tun. Das heißt, innerhalb einer App können Nutzer verschiedene Upgrades kaufen, zum Beispiel um bei einem Spiel schneller aufzusteigen. „Da geht es oft um mehrere Tausend Euro“, sagt Hanna Bouazo. In solchen Fällen können die Verbraucherschützer immer wieder Stornierungen erwirken, weil die Verträge der Minderjährigen aufgrund des Alters nicht gültig sind.

Wenn Kunden getäuscht oder betrogen wurden, raten die Berater der Verbraucherzentrale zur Strafanzeige. Auch die 72-jährige Düsseldorferin hätte das tun können – ihre Unterschrift wurde gefälscht, die Verträge wurden ihr untergeschoben. Anzeige wegen Urkundenfälschung hat sie aber nicht erstattet, sagt sie. Davor hatte sie zu viel Angst. Schließlich hatte der Mitarbeiter des Ladens all ihre Daten.