Polizei in Düsseldorf Reul: Null Toleranz bei sexueller Belästigung
Düsseldorf · Ein ranghoher Beamter der Düsseldorfer Polizei wurde nach Vorwürfen der sexuellen Belästigung in den Innendienst des LKA versetzt.
(june/dpa) Nach Vorwürfen gegen einen ranghohen Düsseldorfer Polizeibeamten wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung hat Innenminister Herbert Reul (CDU) dessen Versetzung ins Landeskriminalamt (LKA) verteidigt. „Eine Freistellung ist rechtlich nicht möglich gewesen“, sagte Reul laut der Nachrichtenagentur dpa. Daher sei es vorrangig darum gegangen, dass der Mann den mutmaßlich betroffenen Frauen im Polizeipräsidium Düsseldorf nicht mehr über den Weg laufe.
Reul sagte im öffentlichen Teil der Innenausschusssitzung des Landtags am Donnerstag nichts zum aktuellen Ermittlungsstand. Er berichtete allerdings, dass der betroffene Beamte die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen sich selbst beantragt habe, als der Fall an die Staatsanwaltschaft ging.
Laut Reul hatte am 29. März ein erstes anonymes Schreiben das Innenministerium erreicht, laut dem die Verfasserin und weitere Frauen von dem Mann bei der Altweiber-Karnevalsparty der Polizei Düsseldorf an Gesäß und Busen angefasst worden seien, außerdem habe er sie auf den Mund geküsst. Der Vorgesetzte des Beamten habe den Vorfall nicht angemessen aufgearbeitet, so das Schreiben.
Knapp zwei Wochen später sei ein zweites anonymes Schreiben eingetroffen. Beide Schreiben liegen vor. Erst weitere zwei Wochen später wurde der Dezernatsleiter nach Angaben Reuls auf einen gleichen Posten ins LKA versetzt. Dort ist er Dezernatsleiter und hat sechs Männer als Führungskräfte unter sich – Frauen seien nur innerhalb der Teams auf unteren Ebenen tätig.
Sowohl gegen den Beamten als auch den Vorgesetzten wird inzwischen ermittelt. Es gebe auch gegen beide Disziplinarverfahren, so Reul. Diese ruhten aber routinemäßig, so lange die Staatsanwaltschaft ihre Untersuchungen noch nicht beendet habe. Reul betonte im Innenausschuss: „Sexuelle Belästigung ist kein Kavaliersdelikt“. Es sei vielmehr eine Straftat. Auch hier gelte „null Toleranz.“