Straftaten in der Altstadt Justizminister befürwortet „Staatsanwalt vor Ort“
Düsseldorf · Der Landtag hat für die Ausweitung des Projekts gestimmt. Die Düsseldorfer Altstadt soll also einen „Staatsanwalt vor Ort“ bekommen, der für die Verfolgung aller Straftaten in dem Viertel zuständig ist.
Das Projekt „Staatsanwalt vor Ort“ kommt nach Düsseldorf. In der jüngsten Plenarsitzung des Landtags haben alle Fraktionen – mit Ausnahme der FDP – für eine Ausweitung des Konzepts gestimmt, die Altstadt steht dabei an erster Stelle. NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) kündigte an, die Pläne möglichst schnell in die Praxis umzusetzen.
Das bedeutet, eine Ansprechperson der Staatsanwaltschaft wird künftig fest für die Altstadt und die Verfolgung der dortigen Straftaten zuständig sein. Das ist nicht der Regelfall. Denn die Verantwortlichkeiten sind üblicherweise nach den Nachnamen der Verdächtigen zugeteilt, von A bis Z. Das Projekt „Staatsanwalt vor Ort“ soll diese Struktur verändern. Stattdessen sind die Ankläger dann für bestimmte Kriminalitätsschwerpunkte zuständig.
So bekämen sie ein besonderes Verständnis für die Probleme und typischen Straftaten ihres Gebiets, also eine lokale Expertise, heißt es in dem Antrag der Fraktionen von CDU und Grünen. Polizei, Ordnungsamt und Gerichte hätten zudem einen festen Ansprechpartner in der Staatsanwaltschaft. Die Strafverfolgung bekommt vor Ort ein Gesicht, für Behörden und Bürger, sagte die Düsseldorfer Abgeordnete Angela Erwin (CDU).
Entstehung von neuen lokalen Kriminalitätsschwerpunkten
Das Konzept wird bereits in Duisburg, Wuppertal, Essen, Jülich und Remscheid erprobt. Doch vielerorts sehe man, dass neue lokale Kriminalitätsschwerpunkte entstehen, sagte Justizminister Limbach. Die häufigsten Delikte: Schlägereien, Angriffe auf Unbeteiligte, Beleidigungen, Diebstähle. Insbesondere in der Düsseldorfer Altstadt beobachte man mit Sorge eine zunehmende Aggressivität unter Besuchergruppen.
Aus Sicht der SPD-Abgeordneten Sonja Bongers reicht das Projekt aber an vielen Orten nicht aus. Insbesondere dort, wo kriminelle Netzwerke entstehen, die über die Stadtgrenzen hinausreichen. In der Altstadt könnte es eine ähnliche Schwierigkeit geben: Denn viele Besucher kommen nicht aus Düsseldorf, sondern aus umliegenden Städten. Doch die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft richtet sich in erster Linie weiterhin nach dem Wohnort. Nur wenn ein Düsseldorfer in der Altstadt eine Straftat begeht, wäre also der „Staatsanwalt vor Ort“ zuständig. Lediglich die FDP-Landtagsfraktion stimmte gegen den Antrag von CDU und Grünen, jedoch eher aus formalen Gründen. Man unterstütze das Projekt inhaltlich, der Antrag enthalte jedoch keinen neuen Vorstoß, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Werner Pfeil.