Sexismus in Werbung Werberat erteilt Düsseldorfer Kneipe eine Rüge

Düsseldorf · Einmal im Halbjahr veröffentlicht der Deutsche Werberat eine Bilanz der Beschwerden und Rügen.

„Süßer Arsch - 3,50 Euro“ – dieser Aufsteller führt zu einer Rüge.

„Süßer Arsch - 3,50 Euro“ – dieser Aufsteller führt zu einer Rüge.

Foto: Nicole Lange

(june) Wer in der Bolker Straße unterwegs ist, kennt sicherlich das Werbeschild für einen Schnaps in einer dort ansässigen Gastronomie: Eine Manga-Figur, knapp bekleidet, mit Fokus auf den blanken Po ist darauf abgebildet, darüber steht „Süßer Arsch - 3,50“. Für den Deutschen Werberat ist das ein Anlass, eine öffentliche Rüge auszusprechen. „Durch die Abbildung wird die Frau auf ihre sexuellen Reize reduziert und der Körper als bloßer Blickfang eingesetzt“, heißt es in der Begründung auf der Webseite des Werberats. Der Slogan verstärke zudem noch die Reduzierung der Frau auf ihren Po, zudem werde mit der Angabe des Preises „die Käuflichkeit der abgebildeten Frau“ impliziert. Nach Werberatsgremium liege demnach eine herabwürdigende und sexistische Darstellung der Frau vor.

Die Gaststätte war für eine Stellungnahme am Montagabend nicht zu erreichen. Generell können beim Werberat Beschwerden eingereicht werden hinsichtlich unangebrachter Werbung. Wie es in den „Häufig gestellten Fragen“ auf der Webseite des Werberates heißt, wird eine Rüge dann ausgesprochen, wenn „ein Unternehmen der Aufforderung zur Einstellung oder Änderung entsprechend der Beanstandung nicht nachkommt“. Dann wird über diese Rüge die Öffentlichkeit eingeschaltet. Ein Verbot kann der Werberat nicht aussprechen, lediglich Überzeugungsarbeit kann geleistet werden.

Dies sei in vielen Fällen auch positiv, wie die Halbjahresbilanz nun zeigt: Die meisten Unternehmen seien aufgeschlossen gegenüber dem Votum des Werberates und ziehen unangemessene Werbung zurück. „Dadurch bleiben Rügen die Ausnahme“, erklärt der Vorsitzende des Rates, Thomas Hinderer. Beschwerde kann übrigens jeder einreichen. Auf www.werberat.de gibt es hierfür ein Formular. Dort lassen sich auf die Kriterien für die Werbekritik genau nachlesen. Häufig geht es dabei um Diskriminierung, aber auch um Verstöße gegen den Jugendschutz oder Werbung, die gegen Ethik und Moral verstoßen.

(june)