Düsseldorf Prozess um Hauseinsturz vor vier Jahren beginnt bald
Bei Bauarbeiten stürzte in Düsseldorf im Juli 2020 ein Haus ein. Zwei Arbeiter starben unter den Trümmern. Nun beginnt der Prozess gegen fünf Angeklagte.
Mehr als vier Jahre nach einem Hauseinsturz mit zwei Todesopfern in Düsseldorf soll in wenigen Wochen der Prozess gegen die mutmaßlichen Verantwortlichen beginnen. Der Architekt, der Bauleiter und drei weitere Mitarbeitende der zuständigen Baufirma werden sich ab dem 23. Oktober vor dem Landgericht verantworten müssen. Der Vorwurf: fahrlässige Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Baugefährdung.
Teile eines Hinterhauses an der Luisenstraße in Friedrichstadt waren am Montag, 27. Juli 2020, während Bauarbeiten eingestürzt. Zwei Arbeiter, 35 und 39 Jahre alt, konnten sich nicht mehr rechtzeitig aus dem Gebäude retten und wurden unter den Trümmern begraben. Zwei Tage lang herrschte Ungewissheit über den Zustand der Männer. Erst am Mittwoch war klar, dass beide das Unglück nicht überlebt hatten. Feuerwehrleute konnten die Leichen nach aufwendigen Sicherungsarbeiten aus meterhohem Schutt und Stahl schließlich tot bergen.
Ursache sei der Durchbruch einer Wand im Erdgeschoss gewesen
Laut der Staatsanwaltschaft in Düsseldorf war im Erdgeschoss eine tragende Wand durchbrochen worden, sodass erst die Decke und dann der Rest des Hauses einstürzten. Die Statiknachweise lagen dem Bauamt zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor. Die Baugenehmigung wurde am Tag des Einsturzes erteilt – die Bauherren hätten den Statiknachweis noch nachreichen müssen.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten, vier Männer und eine Frau zwischen 52 und 71 Jahren, vor, für die Ursache des Einsturzes verantwortlich gewesen zu sein. Sie sollen bei der Planung, Vorbereitung, Überwachung oder Ausführung des Bauvorhabens ihre Sorgfaltspflichten verletzt haben. Es seien eine ganze Reihe an Fehlern aufgefallen: unter anderem eine mangelhafte Planung, eine fehlende Statikberechnung, falsche Berechnungen bei der Statik sowie Mängel bei der Durchführung und Überwachung der Bauarbeiten.
Nach zweijährigen Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft im Dezember 2022 zunächst auch gegen eine sechste Person Anklage erhoben. Aus rechtlichen Gründen wurde der Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens gegen diesen Angeklagten aber abgelehnt, teilte das Landgericht damals mit. Die Kammer sah den Prüfingenieur nicht als hinreichend tatverdächtig an. Das heißt, sein Verhalten hat nicht gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen oder es hatte keinen Einfluss auf den Einsturz und den Tod der Unglücksopfer.
Der Prozess beginnt am Mittwoch, 23. Oktober und wird sich über mehrere Monate hinziehen. Insgesamt sind 16 Verhandlungstage bis zum 26. Februar angesetzt.