Gewalt gegen Frauen in NRW „Häufigkeit, Intensität und Brutalität der Gewalt an Frauen nehmen zu“
Düsseldorf · Ein Aktionsbündnis gegen Gewalt an Frauen hat Forderungen an die Politik vorgestellt – und appelliert, endlich etwas an der Situation zu ändern.
(pvk) Die Zahlen sind erschütternd, doch nicht neu. Und sie steigen weiter. Über 167 000 Opfer von Partnerschaftsgewalt gab es im Jahr 2023 in Deutschland – ein Plus von 6,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Das geht aus der polizeilichen Statistik des Bundeskriminalamts (BKA) hevor. Die meisten Opfer: Frauen. Durchschnittlich alle vier Minuten erlebt eine Frau in Deutschland Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner. 155 Femizide, also Morde an Frauen aufgrund ihres Geschlechts, hat es 2023 gegeben. In anderen Worten: Fast jeden dritten Tag stirbt eine Frau in Deutschland – umgebracht durch ihren Ex-Partner oder Partner.
Auch weil die Zahlen so erschreckend sind und seit Jahren seitens des Gesetzgebers wenig passiert, hatte das „Netzwerk NRW gegen Gewalt an Frauen“ für den 9. September zum Protesttag aufgerufen. Im Mittelpunkt stand dabei die Verabschiedung des geplanten Gewalthilfegesetzes, eingebracht vom Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ). Die Kernforderung: Das Gesetz müsse schnellstmöglich verabschiedet und zudem ausreichend finanziert werden. Dafür appelliert das Netzwerk – besteht aus verschiedenen Vereinen und Organisationen, die sich für die Rechte von Frauen starkmachen – an die zuständigen Bundesminister. Denn in den laufenden Haushaltsverhandlungen würde das Gewalthilfegesetz keine Rolle spielen – zu Unrecht.
„Häufigkeit, Intensität und Brutalität der Gewalt an Frauen nehmen zu“, sagt etwa Marion Steffens von der Landesarbeitsgemeinschaft Autonome Frauenhäuser NRW. Die finanzielle Ausstattung von Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen und Gleichstellungsstellen in NRW stände auf der Kippe. „Kommunen und Länder haben selbst kaum Geld, der Bund muss da einspringen“, sagt Steffens weiter. Das sei keine Frage des Wollens – die Bundesrepublik Deutschland sei als einer der unterzeichnenden Staaten der Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen verpflichtet. Und auch, ausreichend Plätze in Frauenhäusern bereitzustellen. Auch die Kosten eines Platzes im Frauenhaus thematisiert das Netzwerk. „Bei eigenem Einkommen müssen die Frauen selbst zahlen“, sagt Steffens. Das gelte auch für begleitende Kinder. Und das, obwohl Frauen bereits statistisch gesehen weniger verdienten als Männer.
Warum seitens der Politik so wenig zum Schutz der Frauen passiere, versteht kaum jemand aus dem Netzwerk – schließlich definiere das Grundgesetz die Pflicht, dass Bürgerinnen und Bürger vor Gewalt zu schützen seien. Dafür brauche es eben mehr Plätze in Frauenhäusern, eine komplette Kostenübernahme des Staates, weitere Förderungen für Beratungs- und Präventionsstellen und besonders: eine langfristig gesicherte Finanzierung. Dafür kämpft das NRW Netzwerk gegen Gewalt an Frauen weiter.