Auch Garather Siedlung war von Starkregenereignis 2021 betroffen Regenrückhaltebecken wird nicht ausgebaut

Düsseldorf · Anwohner der Walter-Kyllmann-Straße in Garath hatten das vom Stadtentwässerungsbetrieb gefordert. Die BV 10 will vermitteln.

Das Regenrückhaltebecken befindet sich am Urdenbacher Acker. Nach dem Hochwasser 2021 wünschen sich Garather den Ausbau.

Foto: Anne Orthen (orth)

Zwei Jahre ist es bald her, dass im Juli 2021 ein Starkregenereignis für Überschwemmungen im Stadtgebiet sorgte, bei denen sogar in Vennhausen ein Mensch ums Leben kam. Betroffen von den riesigen Wassermassen, die das Kanalsystem nicht bewältigen konnte, war auch die Garather Siedlung rund um die Walter-Kyllmann-Straße. Dutzende Keller waren damals vollgelaufen; Anwohner fordern seitdem vom Stadtentwässerungsbetrieb (SEB), dass geeignete Maßnahmen getroffen werden, damit das nicht noch einmal passiert. Auch von der Bezirksvertretung (BV) 10 gibt es dabei Unterstützung. Im Februar gab das Gremium dem SEB mehrere Anregungen auf den Weg mit der Bitte, deren Umsetzung zu prüfen.

Für die vor kurzem tagende BV hatte der Stadtentwässerungsbetrieb Stellung zu den Forderungen der Stadtteilpolitiker genommen. Unter anderem hatten die Stadtteilpolitiker gefordert, dass das derzeit mögliche Abschlagsvolumen des Notauslasses am Regenrückhaltebecken Urdenbacher Acker im sogenannten freien Ablauf auf mindestens 4000 bis 5000 Liter/Sekunde erhöht werden soll. Die Stadttochter teilte dazu mit, dass die Leistungsfähigkeit des vorhandenen Notablaufes (ein Betonrohr mit einem Durchmesser von einem Meter) nicht allein vom Rohr abhänge, sondern auch von der Überschlagschwelle in der Beckenanlage. In Modellberechnungen habe ein Maximum von rund 1600 Liter/Sekunde ermittelt werden können. Wörtlich heißt es: „Eine Erhöhung des Ablaufs auf die genannten 4000 bis 5000 würde nicht nur eine deutliche Vergrößerung der Ablaufleitung und Einleitstelle in den Altrhein, sondern gegebenenfalls auch einen Umbau der Beckenanlage erforderlich machen. Neben den wirtschaftlichen Folgen, liegt für eine solche Maßnahme keine wasserrechtliche Genehmigung vor.“

Das Kanalnetz entspricht den gesetzlichen Anforderungen

Dies gelte insbesondere für den Neubau der Ablaufleitung und der Einleitstelle in den Altrhein, die sich beide in einem festgesetzten Naturschutzgebiet befänden. Vor dem Hintergrund, dass das vorhandene Kanalnetz inklusive der Beckenanlage den heutigen gesetzlichen Anforderungen bezüglich der hydraulischen Leistungsfähigkeit genügten, gebe es hier keine Notwendigkeit, die Ablaufleitung auf ein derartig großes Maß zu erweitern.

Auch zu der zweiten Forderung der Politik, die Pumpkapazitäten, die bei hohen Rheinwasserständen den Notabschlag übernehmen müssen, dahingehend zu überprüfen, ob durch ihre Erweiterung eine Volumenerhöhung erreicht werden könne, nimmt der SEB Stellung: Derzeitig liefen die Planungsarbeiten zur Sanierung der Beckenanlage am Urdenbacher Acker. Der Stadtrat hatte Anfang September 2022 einen entsprechenden Bedarfsbeschluss gefasst. Bei den Betonsanierungsarbeiten sollen alle technischen Anlagen wie Pumpen und Schieber erneuert werden. Dies betrifft auch das Hochwasserpumpwerk, dessen Leistung auf 500 Liter/Sekunde mehr als verdoppelt werden soll. Der Stadtentwässerungsbetrieb wies darauf hin, dass eine Erhöhung auf die geforderten bis zu 5000 Liter Ablaufleistung gegenüber der Planung eine Verzehnfachung der Leistungsfähigkeit bedeuten. Ein dafür notwendiger Umbau komme laut SEB einem Neubau der Beckenanlage gleich. Es sei laut des städtischen Amtes „zweifelhaft“, ob der Platz dafür auf dem Gelände ausreicht.

In seiner schriftlichen Stellungnahme weist der Stadtentwässerungsbetrieb zudem darauf hin, dass die Fachwelt der Wasserwirtschaft die Wahrscheinlichkeit für den Zusammenfall eines Starkregenereignisses und eines starken Hochwasserereignisses als gering einstufe. Es habe sich bei dem Ereignis im Juli 2021, bei dem der Rhein einen Hochwasserstand nahe der 6,5 Meter erreicht hatte und bei dem gleichzeitig ein Starkregenereignis fast das gesamte Stadtgebiet betroffen habe, um ein extremes Ereignis, ein so genanntes „Jahrtausendereignis“ gehandelt. Dafür, so der Stadtentwässerungsbetrieb, könne die öffentliche Abwasserbeseitigung nicht ausgelegt werden.

Die dritte Forderung der Politik nach einer zusätzlichen Ersatzpumpe am Regenrückhaltebecken, will der SEB in gewisser Weise nachkommen: Man strebe bei der weiteren Planung zur Ertüchtigung der Beckenanlage den zusätzlichen Einbau von zwei Hochwasserpumpen an, die je 250 Liter/Sekunde Förderleistung haben sollen. Damit könne eine deutliche Verbesserung während eines Rhein-Hochwassers erreicht werden. Der SEB sichert der Politik zu, in einer späteren Sitzung der BV 10 den Planungsstand – sobald dieser belastbar sei – öffentlich vorzustellen.

Diese Aussagen stellten aber weder die betroffenen Anwohner – „aus unserer Sicht hat der SEB nun im Gegensatz zu früheren Gesprächen mit uns sogar einen Schritt zurück gemacht“ – noch die BV-Mitglieder zufrieden. Bezirksbürgermeister Jürgen Bohrmann (SPD) sicherte den Betroffenen zu, dass er sich gemeinsam mit seinem Stellvertreter Klaus Erkelenz (CDU) und Uwe Warnecke (Grüne) mit den Betroffenen noch einmal zusammensetzen wolle.