Wohnraum Erste Bilanz: 470 Wohnungen wurden zweckentfremdet

Düsseldorf · Stadt evaluiert Schutzsatzung gegen Airbnb und Co. Es gibt aber kaum Untersagungen.

Wie viele Wohnungen in Düsseldorf über Airbnb vermietet werden, ist unklar, die Schätzungen reichen von 1000 bis 8000.

Foto: dpa/Jens Kalaene

Vor einem halben Jahr ist die Satzung der Stadt zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Kraft getreten, um kommerziellen Kurzzeit-Vermieterportalen wie Airbnb das Wasser abzugraben – damit wieder mehr Wohnraum „normalen“ Dauermietern zur Verfügung steht. Jetzt legt Wohnungsdezernent Christian Zaum eine erste Bilanz zu den Auswirkungen vor. Laut dem Bericht für den Wohnungsausschuss am kommenden Montag wurden bislang insgesamt 470 Wohneinheiten mit „zweckfremder Nutzung“ in Düsseldorf ermittelt. Diese Zahl basiert sowohl auf Anträgen von Wohnungs- oder Hausbesitzern auf Zweckentfremdung, aber auch auf Anzeigen von Bürgern zum „zweckfremd“ genutzten  Wohnraum  sowie auf eigenen  Ermittlungen der Stadt, insbesondere in Form von Ortsbesichtigungen.

Allerdings hat die Stadt dann nur 229 Fälle im Detail bearbeiten können, Zaum begründet das mit knappen Personalkapazitäten. Das Ergebnis: In 106 Fällen (von 229)  handelte es sich um einen Leerstand, in 96 Fällen um Kurzzeitvermietungen, in den restlichen Fällen um Büro- beziehungsweise gewerbliche Nutzung oder um ein Abrisshaus. Aus den 229 Fällen wiederum resultierten bisher lediglich 35 Entscheidungen der Stadt. Davon wiederum konnte in nur neun Fällen eine zweckfremde Nutzung festgestellt und untersagt werden. Weitaus öfter also genehmigte die Stadt die Wohnraumnutzung, sei es aus angemessenem privaten oder öffentlichem Interesse oder weil ein „Negativattest“ vorgelegt werden konnte, also der Nachweis, dass keine Räume zweckentfremdet werden.

Die Stadt macht klar, wie aufwändig die Prüfverfahren in Sachen Wohnraumschutz sind, Zaum formuliert das in seiner Vorlage so: „Die an den Fachbereich Wohnungsaufsicht herangetragenen Anträge überraschten insbesondere durch die Individualität und Komplexität.“ Infolgedessen erfordere die Beurteilung des Einzelfalls stets eine Vielzahl einzureichender Unterlagen um schutzwürdige Privatinteressen gegenüber dem öffentlichen Interesse am Wohnraumerhalt abwägen zu können. OB Thomas Geisel hatte angesichts des großen bürokratischen Aufwands zuletzt gefordert, dass Airbnb und Co eine Meldepflicht auferlegt wird.

Matthias Herz, der Wohnungsexperte der SPD, ist dennoch zufrieden: „470 Zweckentfremdungen sind eine Hausnummer und zeigen, dass Düsseldorf diese Satzung dringend benötigt.“ Dass die Prüfverfahren langwierig seien,sei zu erwarten gewesen. Er setzt auf noch mehr Kontrollen und Ortsbesichtigungen. Nach WZ-Informationen prüft die Stadt gerade,  dafür zusätzlich auch Langzeitarbeitslose einzusetzen.