Haftstrafen für die beiden Burgplatz-Schläger
Opfer Jorge G. war nach dem Urteil zufrieden. Spektakulärer Prozess dauerte fast ein halbes Jahr.
Düsseldorf. Ob Jorge G. mitbekommen hat, was da gerade im Gerichtssaal vor sich gegangen ist, weiß nur er. Das Reden überlässt der 33-Jährige lieber seiner Rechtsanwältin.
Nach mehr als fünf Monaten Verhandlung sind die beiden Männer, die an der Schlägerei am Burgplatz beteiligt waren, bei der Jorge G. so schwer verletzt wurde, zu Haftstrafen verurteilt worden.
Zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten wurde Charles M. verurteilt. Der 19-Jährige hatte am 28. September vergangenen Jahres den fürchterlichen Faustschlag ausgeführt, der den Kellner niederstreckte.
Jorge G. stürzte mit dem Hinterkopf auf den Boden und ist seitdem schwerbehindert. Das Amtsgericht hat jetzt einen Betreuer für den 33-Jährigen bestellt, weil der nicht mehr in der Lage ist, sein Leben selbst zu führen.
Zwei Jahre und sechs Monate muss Tefik K. ins Gefängnis. Der 20-Jährige war erst zwölf Tage vor der Schlägerei am Burgplatz aus der Haft entlassen worden. Zuvor hatte er eine mehrjährige Gefängnisstrafe verbüßt.
Im Rahmen der Urteilsverkündung stellten die Richter auch klar, was an dem Abend geschah. Es bestehe kein Zweifel daran, dass die erste Flasche aus der Richtung des Eis-Cafés geworfen wurde, wo Jorge G. mit seinen Freunden gefeiert hatte. Die Geburtstagsgesellschaft hatte sich darüber aufgeregt, dass eine Begleiterin der beiden Angeklagten zu laut geschrien und gesungen hatte.
Unstrittig sei nach den vielen Zeugenaussagen, dass Charles M. und Tefik K,. geschlagen und auch getreten haben. Nicht bestätigt habe sich dagegen der Vorwurf, dass man den am Boden liegenden Jorge G. mit Tritten malträtiert habe. Auch sei keine Flasche als Waffe im Spiel gewesen.
Eindeutig sei, dass Jorge G. selbst an der Schlägerei nicht beteiligt war. Er wollte erwiesenermaßen nur eingreifen, um den Streit zu schlichten. Der 33-Jährige war nach dem Urteil zufrieden, obwohl er den Eindruck hatte, dass die Entschuldigung der Angeklagten bei ihm „nur vorgeschoben“ war. Ob er Schmerzensgeld einklagen wird, steht noch nicht fest.